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info@marktheidenfeld.deAltstadtsanierung
- Marktheidenfeld blickt auf eine über 1200-jährige Geschichte zurück. Das heutige Erscheinungsbild der Altstadt mit ihren Straßen und Gassen sowie den wichtigsten Gebäudestandorten wie Kirche, Rathaus und Schule entwickelte sich Ende des 13. Jahrhunderts.
Die Stadtgeschichte prägt die Identität Marktheidenfelds. Ortsgeschichtliche Denkmäler und Bauten zu erhalten ist kommunale Aufgabe.
Begonnen wurde mit der Altstadtsanierung in Marktheidenfeld in den Jahren 1986/87. Im Jahr 1988 erfolgte die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bronnbacher Straße / Mitteltorstraße".
1996 wurde das Sanierungsgebiet "Altstadt Marktheidenfeld" auf den gesamten Altstadtkern erweitert; Randzonen wurden ebenfalls mit einbezogen. Drei Hauptziele werden mit der Altsstadtsanierung verfolgt: Neuordnung des Verkehrs, Stärkung zentraler Funktionen, Bewahrung des Stadtbildes.
2016 wurde das Gebiet der Sozialen Stadt ausgewiesen. Das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt hat zum Ziel, die Kernstadt Marktheidenfelds für junge Generationen attraktiver zu machen. Zudem steht damit die Belebung der Altstadt und die Stärkung der vorhandenen Gewerbe im Vordergrund. Neuordnung des Verkehrs
- Ein Hauptanliegen der Stadt und der Planer war die grundlegende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Der Durchgangsverkehr wurde aus der Altstadt herausgenommen und Marktplatz, Straßen und Gassen in der Altstadt verkehrsberuhigt. Durch Neu- und Ausbau wurden zeitlich parallel dazu Parkplätze um den Stadtkern geschaffen.
Stärkung zentraler Funktionen
- Die zentralen öffentlichen und privaten Versorgungsfunktionen der Altstadt sollen stabilisiert und fortentwickelt werden. Städtebaulich wichtige und denkmalgeschützte Einzelgebäude wie die Schmiede, Altes Rathaus und das Franck-Haus wurden von der Stadt saniert und beherbergen heute kulturelle Einrichtungen wie die Volkshochschule und das Kulturzentrum. Die zentrale Funktion der Altstadt wird dadurch gestärkt und belebt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Altstadt erfolgten ab 2010 durch die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Mälzereigeländes mit der Ansiedlung eines für die Altstadt wichtigen Lebensmittelmarktes, und dem Neubau des städtischen Rathauses, einer Tiefgarage sowie ergänzenden Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungseinrichtungen.
Das Wohnen in der Altstadt soll durch Modernisierung der Gebäudesubstanz und Verbesserung des Wohnumfeldes attraktiver und damit auch für junge Menschen und Familien wieder interessanter gemacht werden. Stadtbildprägende Wohngebäude konnten saniert und heutigen Anforderungen angepasst werden, durch die Neugestaltung von Straßen und Plätzen wurde das direkte Wohnumfeld in der dicht bebauten Altstadt aufgewertet.Ab 2015 erfolgten die Planungen für den Neubau der Stadtbibliothek an der Schmiedsecke. Die Fertigstellung des mitten im Zentrum der Altstadt gelegenen Gebäudekomplexes in unmittelbarer Nähe der Volkshochschule war im Frühjahr 2018.
Bewahrung des Stadtbildes
- Die charakteristische städtebauliche Struktur soll durch die Sanierung denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäudesubstanz erhalten und erneuert werden. Baulücken sollen geschlossen, fehlende Raumkanten im Stadtgefüge ergänzt und stadtbildstörende Gebäude gestalterisch verbessert werden. Für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet gilt das Prinzip der "Erhaltenden Erneuerung". Unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur und der stadtbildprägenden Gebäude soll eine städtebauliche Erneuerung erfolgen. Dabei soll die städtebauliche Qualität der Altstadt erhalten und durch Sanierung, Um- und Anbauten sowie durch sich einfügende ergänzende Neubebauungen weiterentwickelt werden.
Sanierungsrecht
- Die Altstadtsanierung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Änderungen wie zum Beispiel Tür- und Fensteröffnungen, die Erneuerung der Dachdeckung oder die Erneuerung des Außenputzes oder des Anstriches müssen sich an die Regelungen in der gültigen Gestaltungssatzung (pdf-Download) halten. Im Sanierungsgebiet hat die Stadt zudem ein Vorkaufsrecht, um städtebauliche Ziele umsetzen zu können, beispielsweise die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen.
Sanierungsförderung
Private umfassende Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet, die wesentliche Mängel aufweisen und entsprechend den Sanierungszielen erhalten werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Stadtsanierung finanziell gefördert werden. Dies kann in Form einer direkten Bezuschussung und / oder durch steuerliche Begünstigung erfolgen.
Kommunales Förderprogramm
Durch das Kommunale Förderprogramm können die sogenannten "kleineren Maßnahmen" gefördert werden. Damit sind Maßnahmen gemeint, die nur Teilbereiche des Gebäudes oder der Freifläche betreffen, insbesondere alle Vorhaben, die für die städtebauliche Qualität von Belang sind und die zu einer gestalterische Aufwertung im Stadtbild führen. Eine Förderung der Maßnahmen im Kommunalen Förderprogramm ist bis zu 30% der Kosten, maximal 15.000,00 Euro möglich. Die Richtlinien und die Antragsformulare für das Kommunale Förderprogramm finden sie unten als PDF-Dateien.
Modernisierungsvereinbarung
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind nach Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerliche Abschreibungen möglich. Hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?
Vor dem Beginn der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
Das zu sanierende Objekt (Gebäude/Gebäudeteile/Eigentumswohnungen/im Teileigentum befindliche Räume) muss im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Innenstadt Marktheidenfeld“ liegen.
Die geplanten Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Gestaltungssatzung entsprechen.
Bescheinigungsfähig und damit steuerlich abschreibungsfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
WIE HOCH SIND DIE VORAUSSICHTLICHEN ABSCHREIBUNGSMÖGLICHKEITEN?
Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt bis zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach § 7h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90 % (zehn Jahre je 9 % nach § 10f EStG).
Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinn kann nicht übernommen werden. Entsprechende fachliche Auskünfte sind zwingend bei Ihrem Steuerberater einzuholen.
Sanierungsberatung
Eigentümer können sich zu den städtebaulichen und stadtgestalterischen Zielsetzungen und den Richtlinien zur Stadtsanierung informieren und sich zu den Anforderungen und Fördermöglichkeiten von der Stadt beraten lassen.
Weitere Informationen und Formulare
- Satzungen:
- Formulare:
Ansprechpartner
- Barbara Ries
Kämmerei
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391 5004-45
Fax: 09391 5004-51
barbara.ries@marktheidenfeld.de
Doris Stamm
Bauabteilung
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391 5004-40
Fax: 09391 5004-61
doris.stamm@marktheidenfeld.de Broschüre
- Die Broschüre "30 Jahre Altstadtsanierung" steht hier zum Download zu Verfügung oder ist in Papierform im Rathaus kostenlos erhältlich.
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Stadtumbaugebiet
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97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
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Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice