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Auskunfts- / Übermittlungssperren
- Übermittlungssperre
Sie können nachfolgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Angabe von Gründen unbefristet widersprechen:
Übermittlung von Daten an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Internetauskünfte (Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Abruf über das Internet)
Diese Übermittlungssperren gelten unbefristet und sind gebührenfrei.
Auskunftssperre
Die Melderegisterauskunft kann durch Einrichtung einer Auskunftssperre eingeschränkt werden. Eine Eintragung ist nur möglich, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Auskunftssperre gilt nur gegenüber Privatpersonen; Ämter und Behörden erhalten weiterhin Auskunft.
Bitte beachten: Diese Auskunftssperre kann nur persönlich unter Vorlage eines formlosen eigenhändigen Antrages erfolgen! Die Sperre wird erstmals auf maximal 3 Monate begrenzt eingerichtet. Sie ist gebührenfrei!
Ansprechpartner
- Julia Balzar
Leiterin Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
julia.balzar@marktheidenfeld.de
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97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
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Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice