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An-, Um- und Abmeldung bei der Meldebehörde
- Allgemeine Informationen
In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich jede Wohnungsänderung binnen zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.
Wieder eingeführt zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und beider Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Dieser Vordruck kann entweder hier herunter geladen werden oder ist im Bürgerbüro erhältlich.
Folgende Ausführungen sind sehr allgemein gehalten und können von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sein (z. B. bei Ausländern, Pflegekindern, betreuten Personen etc.). Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren, wir werden Sie dann ausführlich beraten!
Anmeldung
Die benötigten Formulare zur Anmeldung füllen wir für Sie bei persönlicher Vorsprache gleich am PC aus. Auch Ihre deutschen Personaldokumente werden mit der nun aktuellen Anschrift versehen. Bei Anmeldung von ausländischen Neubürgern bitten wir ausschließlich um persönliche Vorsprache mit den originalen Dokumenten!
Ist eine Vorsprache binnen zwei Wochen nach Zuzug nicht möglich bitten wir Sie folgendermaßen vorzugehen:
Das Formular zur Anmeldung können Sie hier bequem als PDF herunterladen und am PC ausfüllen. Nun senden Sie es bitte ausgedruckt und unterschrieben mit Kopien aller Personaldokumente und der Wohnungsgeberbestätigung an uns. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen. Ihre Pflicht Ihrerseits zur Abmeldung der bisherigen Wohnung besteht grundsätzlich nicht mehr, dies erledigen wir im Zuge der Anmeldung für Sie!
Voranzeige einer Anmeldung über unser Bürgerserviceportal.
Ummeldung
Erfolgt ein Wohnungswechsel innerhalb von Marktheidenfeld, handelt es sich um eine Ummeldung. Diese können Sie persönlich vornehmen oder hier als Vordruck herunterladen und ausgefüllt zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung an uns senden. Alternativ können Sie auch unser Bürgerserviceportal nutzen. Wir bestätigen Ihnen dann nach Eingang der Unterlagen Ihre Ummeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist seit dem 01.06.2004 lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich.
Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung!
Dies heißt z. B., dass ein lediger Vollerwerbstätiger in der Regel immer die Hauptwohnung am Ort der Erwerbstätigkeit inne hat. Ist ein Einwohner verheiratet, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie die Hauptwohnung, vorausgesetzt er ist nicht dauernd getrennt lebend. Ist ein Einwohner noch minderjährig, ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.
Abmeldung ins Ausland über unser Bürgerserviceportal.
Gebühren
Bei einer fristgerechten Anmeldung entstehen keine Kosten für Sie!
Ansprechpartner
- Julia Balzar
Leiterin Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
julia.balzar@marktheidenfeld.de Formulare:
- PDF:
- PDF:
NEU seit 01.11.2015 - das Bundesmeldegesetz
- Info:
- PDF:
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97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
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Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice