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Beim Gerichtstermin am 19. Juni 2024 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (OLG) in München wurde über die vom vorläufigen Insolvenzverwalter der interSPA-Besitzgesellschaft eingereichte Vollstreckungsabwehrklage gegen die Stadt Marktheidenfeld verhandelt. Der Verkündungstermin für das Urteil ist für den 24. Juli 2024 um 10 Uhr terminiert.
Am 25. Juni 2024 hat eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Würzburg stattgefunden. Hier hat die Stadt Marktheidenfeld auf Herausgabe des Bades durch die 0815 Men & Sta GmbH geklagt. Aktuell befindet sich die Stadt in Vergleichsverhandlungen zur Herausgabe des Bades mit der 0815 Men & Sta GmbH. Wenn eine Einigung möglich ist, wäre dies bis 12. Juli 2024 dem Landgericht Würzburg mitzuteilen. Ein Verkündungstermin wurde auf den 26. Juli 2024 festgesetzt.
Stand: 10. Juli 2024
Liebe Marktheidenfelderinnen und Marktheidenfelder,
in der Maiausgabe der Brücke zum Bürger hatte ich auf die aktuelle und immer noch nicht geklärte Situation zum Bad hingewiesen. Es ging um die Aktivitäten der 0815 MEN & STA GmbH, vormals InterSPA Gesellschaft für Betrieb Wonnemar Marktheidenfeld mbH, zu einer möglichen Öffnung des Bades.
Laut einer Pressemitteilung der InterSPA sollte das Sportbad und die Sauna am 06. Juni 2024 öffnen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist dies nur für den Bereich der Sauna erfolgt.
Bei der Wasserqualität wurde laut Information der Tagespresse vom Gesundheitsamt Main-Spessart noch keine Genehmigung erteilt, weil die Wasserproben nicht den vorgegebenen Werten entsprechen.
Mir ist wichtig, klarzustellen, dass keine dieser Aktivitäten zur Badöffnung durch Mitwirkung oder im Verantwortungsbereich der Stadt Marktheidenfeld erfolgt ist. Von uns wurde weder Personal angestellt, noch irgendwelche finanziellen Leistungen getätigt.
Es wird immer noch mit allen Mitteln versucht, die Herausgabe des Bades an die Stadt Marktheidenfeld und die Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils zu verhindern und zu verzögern.
In einem weiteren Gerichtsverfahren am 19. Juni 2024 beim Bayerischen Obersten Landesgericht wird u.a. über die vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingereichte Vollstreckungsabwehrklage gegen die Stadt entschieden.
Warum gerade jetzt, vor der Verhandlung am 25. Juni 2024, beim Landgericht in Würzburg diese Aktivitäten erfolgen, überlasse ich Ihrer Interpretation.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die 0815 MEN & STA GmbH aktuell unrechtmäßig im Bad ist.
Ich gehe davon aus, dass nach diesen beiden Verhandlungen endlich Klarheit über die Herausgabe des Bades besteht und wir die städtischen Interessen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen können.
Herzliche Grüße
Ihr Thomas Stamm
Erster Bürgermeister
Stand 13. Juni 2024
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