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Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Art
Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage: Art. 37 LStVG
Ansprechpartner
Nicole Miltenberger Leiterin Ordnungsamt
Stadt Marktheidenfeld
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nicole.miltenberger@marktheidenfeld.de Telefon: 09391 5004-25 Telefax: 09391 5004-61 Online-Formular
Allgemeine Informationen
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Luitpoldstraße 17
97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
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Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice