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Reisepass
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist im Inland jeder Deutsche ab 16 Jahren.
Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert, wird das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung des Personalausweises oder Reisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes vornehmen um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze oder innerhalb Deutschlands zu vermeiden.
Der elektronische Reisepass (ePass) wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt. Seit dem 1. März 2017 wird der Reisepass in einer neuen Version ausgegeben. Die physikalischen Sicherheitsmerkmale und das Passbuch wurden aktualisiert. Des Weiteren befindet sich der Radio Frequency-Chip jetzt in der Datenkarte. Auf diesem befinden sich die persönlichen Daten aus dem Passbuch und das biometrische Gesichtsbild, sowie seit dem 1. November 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers.
Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.
Weiterführende Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter:
Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender
Namensänderung
Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Reisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.
Verlust
Den Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt - je nach Bearbeitungsvolumen - zwischen drei und zehn Wochen. Nähere Informationen zur aktuellen Wartezeit gibt das Bürgerbüro.
Bei Bestellung im Expressverfahren erhalten Sie den Reisepass innerhalb von 3 - 4 Werktagen. Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 6 Jahre, danach 10 Jahre. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Ein 2. Reisepass ist immer 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
Vorläufiger Reisepass
Die Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in dringenden Notfällen möglich. Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat die Express-Variante des regulären Reisepasses.
48-Seiten-Pass
Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten zu beantragen.
2. Reisepass
Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen 2. Reisepass auszustellen. Ein Nachweis darüber, dass Sie diesen benötigen, ist bei der Antragstellung mitzubringen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers).
Aushändigung
Sie werden schriftlich benachrichtigen sobald Ihr Reisepass fertig ist. Bei Ausstellung des Reisepasses als Express-Variante werden Sie umgehend telefonisch benachrichtigt. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie oder die abholende Person die alten abgelaufenen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.
Gebühren
Normalausstellung (32-Seiten)
Bis 23 Jahre: 37,50 Euro (als Express-Variante 69,50 Euro)
Ab 24 Jahre: 70 Euro (als Express-Variante 102 Euro)
48-Seiten-Reisepass
bis 23 Jahre: 59,50 Euro (als Express-Variante 91,50 Euro)
ab 24 Jahre: 92 Euro (als Express-Variante 124 Euro)
vorläufiger Reisepass
26 Euro
2. Reisepass
die Kosten für den 2. Reispass sind von Alter und Art abhängig (siehe oben)
Die Verlustniederschrift ist kostenfrei
Die Adressdatenänderung ist kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis, falls vorhanden
- Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde, (sofern von uns noch kein Dokument ausgestellt wurde bzw. der Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist)
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei unter http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/index.html)
- Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 18 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
- Größe und Augenfarbe
- Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
- Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht.
- Bei Antragstellern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht.
- Downloads:
Ansprechpartner
- Julia Balzar
Leiterin Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50 Hinweis:
Kindereintrag im Reisepass der Eltern seit 26.06.2012 ungültig
- Seit dem 26.06.2012 müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen unein-geschränkt gültig. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Stadt Marktheidenfeld
Luitpoldstraße 17
97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
info@marktheidenfeld.de
Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice