Neue Regelungen für Bestattungen
Am Mittwoch, den 9. Dezember 2020 trat die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSM) in Kraft.
Die aktuelle Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Marktheidenfeld und der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft.
Im § 3 der 10. BAyIfSMV Absatz 1 wurden „Allgemeine Ausgangsbeschränkungen“ dahingehend verordnet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Im Absatz 2 sind die triftigen Gründe aufgelistet. Demnach ist die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis ein triftiger Grund.
Wir weisen darauf hin, dass es nur noch dem engsten Familienkreis gestattet ist, an einer Beerdigung teilzunehmen. Zudem gelten auf den Friedhöfen die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln.
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