Information zur Mainufergestaltung
Die zukunftsorientierte Gestaltung des Mainufers von Marktheidenfeld ist ein Thema, das dem Stadtrat sehr am Herzen liegt. In konstruktiven Vorgesprächen hat sich die Stadtverwaltung bereits im März und April mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main sowie dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und den Sachgebieten Naturschutz sowie Wasserrecht des Landratsamtes Main-Spessart abgestimmt. Dabei wurde unter anderem „grünes Licht“ für eine mögliche Trennung von Fuß- und Radweg gegeben.
Zudem wurde signalisiert, dass der Bauabschnitt im Idealfall mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig ist.
In der Sitzung des Stadtrats von 25. Mai 2023 beschloss der Stadtrat bei einer Gegenstimme, die Stadtverwaltung zu beauftragen ein Planungsbüro zu suchen. Dieses soll nach Zustimmung durch den Stadtrat damit betraut werden, Vorschläge für eine Gestaltung des Mainufers zwischen der Alten Mainbrücke und dem Biergarten am Mainkai, den Bauabschnitt B3, zu erarbeiten.
Der ursprüngliche Antrag von CSU und proMAR regt an, folgende Eckpunkte umzusetzen:
R - Mainradweg – Radwegverlauf
R 1: Der Mainradweg wird – von Zimmern kommend – oberhalb der Alten Mainbrücke, etwa auf Höhe des Standortes Gewerbezelt, in Richtung Main geleitet. Diese Abzweigung ist optisch und ggf. baulich kenntlich zu machen.
R 2: Der Radweg unterquert die Mainbrücke und verläuft bis zur ehemaligen Fährstelle unterhalb der Fahrgasse entlang des Mains – mit entsprechendem Abstand zu den Schiffsanlegestellen. Dabei ist der Radweg so zu gestalten, dass er für Personen, die sich in Ufernähe aufhalten, klar erkennbar ist. Die gesamte Strecke in diesem Bereich ist neu anzulegen, zu befestigen und optisch ansprechend zu gestalten. Sie sollte so verlaufen, dass sie bei Messe und Märkten als befestigter Weg zwischen den Verkaufsständen genutzt werden kann.
R 3: Der Mainradweg wird, optisch abgegrenzt vom Straßenraum, an der alten Fährstelle vorbei geleitet und führt von hier bis zum Ende des anschließenden Parkplatzes am Mainufer entlang. Die Neuerrichtung dieser Strecke erfordert Eingriffe in die mainseitige Parkreihe. Sie ist in Absprache mit den Behörden anzulegen und zu befestigen.
R 4: Am Ende des Parkplatzes wird der Radweg an der Slippinganlage vorbei auf den bestehenden Radweg in Richtung Lengfurt geleitet. Dies ist so auszuführen, dass eine Begegnung mit dem Autoverkehr (Zu- und Abfahrt Parkplatz) vermieden wird. Durch die mainseitige Führung des Fahrradverkehrs kann dieser ohne großen Aufwand baulich von der oberhalb verlaufenden Straße getrennt werden. Die Form der Abtrennung (kleine Mauer?) bleibt dem Planer überlassen. Damit wäre ein in der öffentlichen Diskussion immer wieder hervorgehobener Gefahrenpunkt entschärft.
F - Fußgängerweg – Streckenverlauf
Der Abschnitt zwischen Neuem Festplatz und Schwarzer Allee ist bei Spaziergängern besonders beliebt und viel frequentiert. Da diesen ihr Weg nicht vorgeschrieben werden kann, gilt es ihnen ein attraktives Angebot abseits des Rad- und Autoverkehrs zu machen.
F 1: Nach der Abzweigung des Radwegs (sh. R 1) wird der aus Richtung Zimmern kommende Fußweg auf gerader Strecke unter der Mainbrücke hindurchgeführt und bis zum Beginn der Häuserreihe neu gestaltet. Auf dem Niveau der bestehenden Trasse wird der Gehweg in der Breite des Straßenausbaus am Oberen Mainkai aufgefüllt und komplett begehbar ausgebaut. Der Ausbau hat angepasst an die bestehende Gestaltung des Oberen Mainkais und an das Baudenkmal „Alte Mainbrücke“ zu erfolgen. Als Sicherung der erforderlichen Aufschüttung könnte eine Sandsteinmauer mit schmiedeeisernem Geländer dienen. Ferner ist sicherzustellen, dass durch die Maßnahme keine Schädigung des wertvollen Baumbestandes erfolgt. Die Verbreiterung dieses durch den angrenzenden Brückenparkplatz zusätzlich belasteten Bereichs würde auch dem Problem der Enge abhelfen, die hier während der Laurenzi-Messe herrscht.
F 2: Oberer und Unterer Mainkai werden als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und entsprechend gestaltet. Ein durchgehender Rollator-Streifen ist einzuplanen und anzulegen. Soweit erforderlich, sind die Pflasterflächen auszubessern und zu erneuern.
F 3: Fußgänger, die am Mainufer unterwegs sind, sollten am Knotenpunkt unterhalb der Fahrgasse wieder auf den Mainkai geleitet und auf kreuzenden Fahrzeugverkehr in diesem Bereich hingewiesen werden.
F 4: Der jetzige gepflasterte Zugang vom Mainkai (unterhalb Schwarze Allee) zur Mainuferebene wird um ca. 25 Meter in nördliche Richtung verlegt und in Form einer weniger steil als bisher verlaufenden Rampe neu angelegt, nutzbar auch für Kinderwägen und Rollatoren.
S - Straßenverkehr – Regelungen
S 1: Die Einfahrt zum Mainparkplatz ist wie bisher sowohl aus südlicher Richtung (von der Lengfurter Straße) als auch aus nördlicher Richtung (von der Fahrgasse) möglich. Die Ausfahrt erfolgt ausschließlich über die bestehende Verbindung zur Lengfurter Straße. Die bisherige Ausfahrt zur Fahrgasse hin ist daher mit Sperrschildern zu versehen. Falls für erforderlich gehalten, kann hier zusätzlich auf die Sperrung und die südlich gelegene Ausfahrt hingewiesen werden. Hierdurch wird eine deutliche Verkehrsberuhigung im Bereich der alten Fährstelle und dem Kreuzungsbereich Mainkai/Fahrgasse erreicht.
S 2: Oberer und Unterer Mainkai werden verkehrsberuhigter Bereich (siehe bereits F 2) und für den Durchgangsverkehr gesperrt - zu nutzen nur durch Anwohner, Hotelgäste und Liefer- und Dienstleistungsverkehr.
P – Mainparkplatz – Veränderungen
Der Parkplatz unterhalb des Unteren Mainkais bleibt als öffentliche Parkfläche erhalten. Er ist angemessen in die Gestaltung des geförderten Abschnitts einzubeziehen. Dabei sollen möglichst viele der derzeit verfügbaren Parkflächen erhalten bleiben.
P 1: Die Parkreihe zum Mainkai hin bleibt komplett bestehen. Dabei wäre zu prüfen, ob diese Reihe noch näher an die Böschung rücken kann.
P 2: Die mainseitige Parkreihe ist von der vorgeschlagenen Führung des Radwegs am Mainufer entlang unmittelbar betroffen (sh. R 3). Dabei sind alle planerischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit durch die Maßnahme nicht zu viel Parkfläche verloren geht.
P 3: Nachdem der Mainradweg nicht mehr über den Parkplatz verläuft und dessen Ausfahrt ausschließlich über die Lengfurter Straße erfolgt, ergeben sich neue Möglichkeiten der Parkraumgestaltung.
P 4: Ein angemessener Anteil der Parkflächen sollte wochentags mit zeitlicher Begrenzung (Parkscheibe) versehen werden, Eine Festsetzung der Parkdauer der betroffenen Plätze auf drei Stunden erscheint sinnvoll.
Q - Aufenthaltsqualität – Verbesserungen
Q 1: Durch die Verbreiterung des Fußgängerdurchgangs unter und nach der Alten Mainbrücke wird die fußläufige Verbindung zwischen Festplatz und Mainkai entscheidend verbessert.
Q 2: Auf der kompletten Länge des Mainkais wird ein Rollator-Streifen angelegt. Damit wird Menschen, die in der Fortbewegung eingeschränkt sind, der Aufenthalt am Mainkai wesentlich erleichtert. Dabei ist auch auf eine entsprechende Anzahl und Qualität von Ruhebänken zu achten.
Q 3: In Verbindung mit der vorgesehenen Verkehrsberuhigung entsteht hier eine durchgehende Promenade, die den Mainkai für Spaziergänger und Erholungssuchende noch attraktiver macht.
Q 4: Die alte Fährstelle ist in Absprache mit den Behörden so zu gestalten, dass die Zugänglichkeit zum Main verbessert wird. Dies könnte beispielsweise durch breitere Stufen/Terrassen erfolgen. Bei dortigen Maßnahmen ist der stadtgeschichtliche Hintergrund (einstige Fähranlage) zu beachten.
Der am 25. Mai 2023 gefasste und im Stadtrat modifizierte Beschluss hat konkret folgenden Inhalt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen ein geeignetes Planungsbüro zur Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrags für den im Rahmen der Städtebauförderung zu gestaltenden Abschnitt des Mainufers zwischen Alter Mainbrücke und Biergarten (Leistungsphase 1 und 2) vorzuschlagen.
2. Im Rahmen der zu erstellenden Planung soll das beauftragte Büro nach Möglichkeit die in der Begründung des gemeinsamen Antrags der CSU- und ProMar-Fraktionen niedergelegten Rahmenbedingungen berücksichtigen.
3. Die Stadtverwaltung leitet sodann in Abstimmung mit dem zu beauftragenden Ingenieur-/Planungsbüro – soweit erforderlich - im Rahmen der vorzunehmenden Planfeststellung ein Anhörungsverfahren ein und beantragt die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung bei der Planfeststellungsbehörde.
Im Haushalt wurden für die Gestaltung des Abschnitts bereits entsprechende Planungsmittel eingestellt, die die zeitnahe Umsetzung des Bereichs ermöglichen.
PDF: Visualisierung der Themenbereiche R, F, S, P und Q.
Weitere Informationen zum Download:
visualisierung-zur-mainufergestaltung.pdf
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