Altstadtsanierung
Marktheidenfeld blickt auf eine über 1200-jährige Geschichte zurück. Das heutige Erscheinungsbild der Altstadt mit ihren Straßen und Gassen sowie den wichtigsten Gebäudestandorten wie Kirche, Rathaus und Schule entwickelte sich Ende des 13. Jahrhunderts.
Die Stadtgeschichte prägt die Identität Marktheidenfelds. Ortsgeschichtliche Denkmäler und Bauten zu erhalten ist kommunale Aufgabe. Begonnen wurde mit der Altstadtsanierung in Marktheidenfeld in den Jahren 1986/87. Im Jahr 1988 erfolgte die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Bronnbacher Straße / Mitteltorstraße”.
1996 wurde das Sanierungsgebiet “Altstadt Marktheidenfeld” auf den gesamten Altstadtkern erweitert; Randzonen wurden ebenfalls mit einbezogen. Drei Hauptziele werden mit der Altsstadtsanierung verfolgt: Neuordnung des Verkehrs, Stärkung zentraler Funktionen, Bewahrung des Stadtbildes.
2016 wurde das Gebiet der Sozialen Stadt ausgewiesen. Das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt hat zum Ziel, die Kernstadt Marktheidenfelds für junge Generationen attraktiver zu machen. Zudem steht damit die Belebung der Altstadt und die Stärkung der vorhandenen Gewerbe im Vordergrund.
Verwaltungsinspektorin
Barbara Ries
Zimmer 1.32
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391 5004-45
barbara.ries@marktheidenfeld.de
Doris Stamm
Zimmer 1.07
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391 5004-40
doris.stamm@marktheidenfeld.de
Ziele der Altstadtsanierung
Neuordnung des Verkehrs

Stärkung zentraler Funktionen
Die zentralen öffentlichen und privaten Versorgungsfunktionen der Altstadt sollen stabilisiert und fortentwickelt werden. Städtebaulich wichtige und denkmalgeschützte Einzelgebäude wie die Schmiede, Altes Rathaus und das Franck-Haus wurden von der Stadt saniert und beherbergen heute kulturelle Einrichtungen wie die Volkshochschule und das Kulturzentrum. Die zentrale Funktion der Altstadt wird dadurch gestärkt und belebt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Altstadt erfolgten ab 2010 durch die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Mälzereigeländes mit der Ansiedlung eines für die Altstadt wichtigen Lebensmittelmarktes, und dem Neubau des städtischen Rathauses, einer Tiefgarage sowie ergänzenden Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungseinrichtungen.
Das Wohnen in der Altstadt soll durch Modernisierung der Gebäudesubstanz und Verbesserung des Wohnumfeldes attraktiver und damit auch für junge Menschen und Familien wieder interessanter gemacht werden. Stadtbildprägende Wohngebäude konnten saniert und heutigen Anforderungen angepasst werden, durch die Neugestaltung von Straßen und Plätzen wurde das direkte Wohnumfeld in der dicht bebauten Altstadt aufgewertet.
Ab 2015 erfolgten die Planungen für den Neubau der Stadtbibliothek an der Schmiedsecke. Die Fertigstellung des mitten im Zentrum der Altstadt gelegenen Gebäudekomplexes in unmittelbarer Nähe der Volkshochschule war im Frühjahr 2018.
Bewahrung des Stadtbildes
Die charakteristische städtebauliche Struktur soll durch die Sanierung denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäudesubstanz erhalten und erneuert werden. Baulücken sollen geschlossen, fehlende Raumkanten im Stadtgefüge ergänzt und stadtbildstörende Gebäude gestalterisch verbessert werden. Für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet gilt das Prinzip der “Erhaltenden Erneuerung”. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Baustruktur und der stadtbildprägenden Gebäude soll eine städtebauliche Erneuerung erfolgen. Dabei soll die städtebauliche Qualität der Altstadt erhalten und durch Sanierung, Um- und Anbauten sowie durch sich einfügende ergänzende Neubebauungen weiterentwickelt werden.
Sanierungsrecht
Die Altstadtsanierung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Änderungen wie zum Beispiel Tür- und Fensteröffnungen, die Erneuerung der Dachdeckung oder die Erneuerung des Außenputzes oder des Anstriches müssen sich an die Regelungen in der gültigen Gestaltungssatzung halten. Im Sanierungsgebiet hat die Stadt zudem ein Vorkaufsrecht, um städtebauliche Ziele umsetzen zu können, beispielsweise die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen.
Sanierungsförderung
Private umfassende Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet, die wesentliche Mängel aufweisen und entsprechend den Sanierungszielen erhalten werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Stadtsanierung finanziell gefördert werden.
Dies kann in Form einer direkten Bezuschussung (siehe Kommunales Förderprogramm) und / oder durch steuerliche Begünstigung (siehe Modernisierungsvereinbarung) erfolgen.
Sanierungsberatung
Eigentümer können sich zu den städtebaulichen und stadtgestalterischen Zielsetzungen und den Richtlinien zur Stadtsanierung informieren und sich zu den Anforderungen und Fördermöglichkeiten von der Stadt beraten lassen.
Das mit der Sanierungsberatung und -betreuung beauftragte Stadtplanungsbüro hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus. Interessierte können bei Doris Stamm unter Tel. 09391 5004-40 einen Termin vereinbaren.

Kommunales Förderprogramm
Durch das Kommunale Förderprogramm können die sogenannten “kleineren Maßnahmen” gefördert werden. Damit sind Maßnahmen gemeint, die nur Teilbereiche des Gebäudes oder der Freifläche betreffen, insbesondere alle Vorhaben, die für die städtebauliche Qualität von Belang sind und die zu einer gestalterische Aufwertung im Stadtbild führen. Eine Förderung der Maßnahmen im Kommunalen Förderprogramm ist bis zu 30% der Kosten, maximal 15.000,00 Euro möglich. Die Richtlinien und die Antragsformulare für das Kommunale Förderprogramm finden sie unten als PDF-Dateien.
Modernisierungsvereinbarung
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind nach Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerliche Abschreibungen möglich. Hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Vor dem Beginn der Maßnahme ist eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
Das zu sanierende Objekt (Gebäude/Gebäudeteile/Eigentumswohnungen/im Teileigentum befindliche Räume) muss im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Innenstadt Marktheidenfeld“ liegen.
Die geplanten Maßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Gestaltungssatzung entsprechen.
Bescheinigungsfähig und damit steuerlich abschreibungsfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt bis zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach § 7h EStG). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90 % (zehn Jahre je 9 % nach § 10f EStG).
Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinn kann nicht übernommen werden. Entsprechende fachliche Auskünfte sind zwingend bei Ihrem Steuerberater einzuholen.
Weitere Informationen und Formulare
Barrierefreie Altstadt
Für den öffentlichen Raum der Altstadt Marktheidenfelds ist ein schlüssiges Gesamtkonzept durch das Architekturbüro Harald Neu in Darmstadt entwickelt worden, das neben der Verbesserung der Erschließung im Hinblick auf Barrierefreiheit auch die Aufenthaltsqualität für Menschen mit Einschränkungen verbessern soll.
Der Schwerpunkt der Untersuchung lag bei der Optimierung der Wegeverbindungen in der Altstadt sowie die Anbindung gewerblicher und öffentlicher Einrichtungen. Auch die fest installierten Möblierungsgegenstände und die temporäre Möblierung (Aufsteller, Außenbestuhlung etc.) im öffentlichen Raum wurden bewertet.
Im Winter 2017/2018 wurde die Straße, Schmiedsecke, vor der neuen Stadtbibliothek mit dem festgelegten barrierefreien Pflaster neu gestaltet. Hier wurde auch eine Bank, die die Ansprüche der Barrierefreiheit in Bayern erfüllt, aufgestellt.
Im Sommer 2018 wurde im 1. Bauabschnitt, ein Komfortstreifen mit Aufweitung und Verbindungsbrücken in der Bronnbacher Straße und um die Volkshochschule/Alte Schmiede eingebaut. Die Planung ist durch das Tiefbautechnische Büro BRS in Marktheidenfeld übernommen worden. Ausgeführt wurden die Arbeiten von der Firma Hofmann Garten-, Landschafts- und Sportanlagenbau GmbH aus Marktheidenfeld. Die verbesserte Begehbarkeit ist eine deutliche Aufwertung für unsere Altstadt.
Am 14. Oktober 2018 wurde ein Tastmodell der Altstadt Marktheidenfelds vor dem Gebäude der Alten Schmiede im Kreuzungsbereich Schmiedsecke aufgestellt. Das Tastmodell wurde von dem Steinmetz und freischaffenden Künstler, Felix Brörken aus Welver erstellt. Das Tastmodell ist für blinde und sehbehinderte Menschen zur besseren Orientierung und Wahrnehmung unserer Altstadt. Auch als künstlerisches Objekt ist es eine Bereicherung für alle Menschen, die unsere Stadt besuchen und erleben.
Im Frühjahr 2019 wurde der 2. Bauabschnitt in der Mitteltorstraße tiefbautechnisch geplant und im Frühjahr 2020 abgeschlossen.