Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats, des Kreistags, des ersten Bürgermeisters und des Landrats am 16. März 2014
Die Abstimmung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Das Stimmrecht kann von jedem Stimmberechtigten in einem der Abstimmungsräume der 15 allgemeinen Stimmbezirke oder durch Briefwahl ausgeübt werden. Da nicht jeder Abstimmungsraum barrierefrei ist, wird gebeten, die entsprechenden Hinweise auf den Wahlbenachrichtigungen zu beachten. Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt beantragen.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel sind zu beachten. Weitere Einzelheiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Diese erfolgt über öffentlichen Aushang in den jeweiligen Aushangkästen im Foyer des Rathauses sowie in den Stadtteilen und ist auch über die Homepage der Stadt Marktheidenfeld abrufbar.
Weitere Informationen zum Download:
Wahlbekanntmachung25022014.pdf
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