Vereins- und Jugendförderung: Antrag bis 15. Februar stellen
Seit 1. Januar 2025 gilt bei der Stadt Marktheidenfeld eine neue Richtlinie zur Vereins- und Jugendförderung. Die Stadt Marktheidenfeld stellt für die Vereins- und Jugendförderung einen Betrag von 140.000 Euro und für eine Investitionsförderung maximal 50.000 Euro zur Verfügung.
Die Richtlinie sowie die beiden Formulare zur Förderung sind auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ bei „Ämter und Abteilungen“ im Unterpunkt Finanzverwaltung abrufbar.
Für alle antragsberechtigten Vereine läuft die Frist für entsprechenden Anträge für das Jahr 2025 bei der Stadt Marktheidenfeld bis zum 15. Februar 2025.
Die bisherigen Regelungen bezüglich verschiedener Förderungen werden aufgehoben. Ebenso wird es ab sofort keine weiteren Zuschüsse oder Erlässe zu Veranstaltungen, Veranstaltungsanzeigen oder Ähnlichem geben.
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