Kein Feuerwerk in der Nähe zu Fachwerkhäusern
Die Stadt Marktheidenfeld weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet und in den Stadtteilen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.
Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist Feuerwerk oder Böllerschießen insbesondere in direkter Nähe zu Fachwerkhäusern verboten. Entsprechende Gebäude befinden sich im gesamten Marktheidenfelder Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.
Erster Bürgermeister Thomas Stamm appelliert daran, gerade in den ländlich geprägten Stadtteilen auf Tiere Rücksicht zu nehmen und nicht in der Nähe von Tierstallungen zu böllern. Für ein generelles Böllerverbot in diesen Bereichen bestehe auch nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag keine rechtliche Handhabe, so Stamm.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Das Nichtbeachten dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Polizeiinspektion Marktheidenfeld wird rund um den Jahreswechsel - wie jedes Jahr - verstärkt im Einsatz sein. Damit niemand zu Schaden kommt, bedankt sich die Polizei im Voraus für die gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der für die Sicherheit aller Feiernden geltenden Bestimmungen.
Insbesondere sollten nur sichere Feuerwerkskörper, die an ihrer BAM- bzw. CE-Kennzeichnung zu erkennen sind, verwendet werden. Andernfalls drohen unter Umständen schwere Verletzungen sowie ein Strafverfahren.
<< Zurück zur Übersicht