Neue Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung
Ab dem 1. Januar 2025 gelten bei der Stadt Marktheidenfeld neue Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung. Die Stadt Marktheidenfeld stellt für die Vereins- und Jugendförderung einen Betrag von 140.000 € und für eine Investitionsförderung max. 50.000 € zur Verfügung.
Alle antragsberechtigten Vereine müssen die entsprechenden Anträge im Jahr 2025 bis zum 15.02.2025 bei der Stadt Marktheidenfeld einreichen. Alle bisherigen Regelungen bezüglich verschiedener Förderungen werden aufgehoben, ebenso wird es ab dem Jahr 2025 keine weiteren Zuschüsse bzw. Erlässe zu Veranstaltungen, Veranstaltungsanzeigen usw. geben.
Weitere Informationen zum Download:
richtlinie-vereinsforderung.pdf
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