Hinweis zu Versammlungen während Fasching
Das Landratsamt Main-Spessart informiert:
"An den kommenden Faschingstagen finden im Landkreis Main-Spessart Kundgebungen mit Demonstrationsumzügen statt. Das Landratsamt Main-Spessart weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versammlungen von Art. 8 Grundgesetz geschützt und innerhalb des ordnenden Rechtsrahmens des Bayerischen Versammlungsgesetzes zulässig sind.
Aus Gründen der Rechtssicherheit bittet das Landratsamt Main-Spessart zu beachten, dass die Durchführung von Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz insbesondere während der anstehenden Faschingstage in einer Weise zu erfolgen hat, dass im Gesamteindruck der Versammlung und im Gesamtverhalten der Versammlungsteilnehmer eine Verwechslung mit traditionellem Faschingstreiben bzw. mit Faschingsumzügen eindeutig ausgeschlossen sein muss.
Bei grundgesetzlich geschützten Versammlungen ist insbesondere an den Faschingstagen zu beachten:
- Kostümierungen, die einer Vermummung gleich kommen, sind verboten
- Das Mitführen von Faschingswägen jeder Art, Tanz, Faschingsmusik und vergleichbare Handlungen (Helau-Rufe, Auswerfen von Bonbons, Konfetti, Luftschlangen etc.), sowie Faschingskostümierungen, die im Gesamteindruck und in der Gesamtwirkung an einen Faschingsumzug oder ein traditionelles Faschingstreiben als Brauchtum erinnern, sind untersagt.
Das Landratsamt Main-Spessart bittet mit der klaren Abgrenzung von Versammlungsrecht und Faschingstradition dazu beitzutragen, dass dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch während der Faschingstage zur Geltung verholfen wird und gleichzeitig ein zivilgesellschaftlich sichtbares Zeichen der Solidarität denjenigen gesetzt wird, die aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf traditionelles närrisches Treiben verzichten."
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