Gelockerte Regelungen beim Zugang
Ab sofort gelten für den Zugang zu städtischen Einrichtungen folgende gelockerten Regelungen:
Für Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikinstitut, Jugendzentrum, Familienstützpunkt und Bauhof gelten ab sofort die 3G-Regel. Der Zutritt ist also für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden und noch nicht eingeschulte Kinder gelten als getestet.
Das Kulturzentrum Franck-Haus öffnet am 12. März, voraussichtlich ebenfalls unter der 3G-Regel.
Bei städtischen Führungen im Freien gilt 2G, also geimpft oder genesen. Die Touristinformation ist unter Einhaltung der Abstandsregeln mit FFP2-Maske ohne G-Status zugänglich.
Das Marktheidenfelder Rathaus ist für den Publikumsverkehr pandemiebedingt weiterhin geschlossen. Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung per E-Mail, Post oder Telefon ist weiterhin gewährleistet. In Ausnahmefällen ist ein persönlicher Termin für Geimpfte, Genesene oder durch eine offizielle Teststelle Getestete bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Der Nachweis über den 3G-Status ist beim Betreten des Rathauses durch einen digitalen Nachweis, den Impfausweis, den Genesenennachweis oder den aktuellen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorzulegen. Die Schnelltests einer offiziellen Teststelle dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Gleiches gilt für den Besuch von öffentlichen Sitzungen des Stadtrats.
Die Geschäftszeiten des Bürgerbüros und des Rathauses sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Es wird gebeten, möglichst alle Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder schriftlich zu klären. Zu erreichen ist die Stadtverwaltung von Marktheidenfeld unter der Telefonnummer 09391 5004-0 sowie der E-Mailadresse info@marktheidenfeld.de
Im Rathaus ist eine FFP2-Maske zu tragen, zudem gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln.
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