Schnelltestangebot in Marktheidenfeld
Das Landratsamt Main-Spessart informiert:
"Seit Donnerstag, 28. Oktober bietet das Bayerische Testzentrum Main-Spessart am Klinikum Marktheidenfeld nun auch Schnelltests während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 - 14 Uhr) an. Die Tests (Schnelltests und PCR) können in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14 Uhr auch von Fußgängern wahrgenommen werden. In der Zeit von 8:30 bis 11:30 Uhr werden die Tests (Schnelltest und PCR) im Fahrzeug abgenommen. Termine für die Schnelltests können unter www.termin.klinikum-msp.de oder telefonisch unter 0 93 91 / 502 2220 gebucht werden. Weitere Informationen gibt es unter www.main-spessart.de.
Sowohl PCR- als auch Schnelltests können in den Bayerischen Testzentren in Marktheidenfeld und Gemünden nur jenen Personengruppen angeboten werden, die Anspruch auf eine kostenfreie Testung haben. Kostenpflichtige Tests sind ausschließlich bei privaten Anbietern wie z.B. Apotheken oder Ärzten möglich.
Erkältungswelle rollt - Wann benötigen Kinder welchen Test für den Besuch in der Kita?
Mit dem neuen Testangebot soll gerade auch Eltern in und um Marktheidenfeld eine Möglichkeit gegeben werden, einen kostenlosen Antigenschnelltest für ihre Kinder zu erhalten, wenn diese eine Kindertageseinrichtung besuchen. Denn dieser ist nach wie vor erforderlich, wenn Kinder, die schwer erkranken und z.B. Fieber, Halsschmerzen oder starken Husten haben, nach Abklingen der Symptome wieder in die Kita zurück möchten. Dann benötigen sie entweder einen negativen PCR- oder einen Antigenschnelltest. Zu beachten ist dabei, dass die PCR-Tests in diesem Fall – im Gegensatz zu den Antigenschnelltests – kostenpflichtig sind und deshalb leider nicht am Testzentrum vorgenommen werden können.
Haben Kinder nur leichte Symptome wie Schnupfen und wollen in die Kita, genügt ab sofort ein zu Hause durchgeführter Selbsttest. Eltern müssen die Durchführung und das (negative) Testergebnis schriftlich bestätigen und der Kindertageseinrichtungen vorlegen. Berechtigungsscheine für zwei kostenlose Selbsttests pro Kind pro Woche erhalten Eltern über die Kindertageseinrichtungen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Diese können in Apotheken eingelöst werden.
In folgenden Fällen sind kostenfreie Testungen möglich:
Gründe für eine kostenfreie PCR-Testung:
- Personen, die Kontakt zu einem COVID-19 positiven Patienten hatten,
- Personen, deren Unternehmen bzw. Einrichtungen oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus verlangen,
- Personen, die aufgrund eines positiven Befunds nachgetestet werden müssen,
- Beschäftigte oder Besuchende einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
Gründe für eine kostenfreie Antigen-Schnelltestung:
- Personen, die unter 12 Jahre und 3 Monate alt sind (auch Kinder mit leichten Symptomen, sog. „Schnupfenkinder“),
- Personen, die unter 18 Jahre alt sind (gültig bis zum 31. Dezember 2021),
- Studierende (gültig bis zum 30. November 2021),
- Schwangere und Stillende,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (u.a. Schwangere, Stillende oder vormals Schwangere),
- Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung,
- Personen, deren Unternehmen bzw. Einrichtungen oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus verlangen,
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten Monaten an solchen Studien teilgenommen haben,
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Die Berechtigung für einen kostenfreien Test muss durch die Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B. Kinderausweis für Kinder) belegt werden."
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