Änderungen bei kostenlosen Corona-Tests
Das Landratsamt Main-Spessart informiert:
Am heutigen Montag, 11. Oktober, tritt eine neue Fassung der bundesweiten Testverordnung und eine weiterentwickelte Bayerische Teststrategie in Kraft. Im Wesentlichen betrifft dies die geplante Abschaffung kostenfreier Bürgertests für alle. Für ausgewählte Personengruppen bleiben kostenfreie Testmöglichkeiten jedoch bestehen.
In den Bayerischen Testzentren in Marktheidenfeld (PCR-Tests) und Gemünden (PCR- und Schnelltests) werden ausschließlich kostenfreie Tests durchgeführt. Sie stehen demnach nur den Personengruppen zu, die einen Anspruch darauf haben. Dies sind:
- Kontaktpersonen von bestätigten Fällen;
- Personen mit positivem Antigen-Schnelltest oder PCR-Pooltest-Ergebnis;
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist;
- Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gültig bis zum 31. Dezember 2021); - Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden (bis zum 31. Dezember 2021);
- Besucherinnen und Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen;
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (u.a. Schwangere, Stillende oder vormals Schwangere);
- Personen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen;
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.
Zur Glaubhaftmachung der Berechtigung eines kostenfreien Tests ist ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Kinderausweis für Kinder).
In den Testzentren in Marktheidenfeld und Gemünden ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldungen sind sowohl online als auch telefonisch möglich.
Anmeldung in Marktheidenfeld:
Die Online-Anmeldung erfolgt unter www.termin.klinikum-msp.de, telefonisch: Montag bis Freitag, 8.30 bis 14 Uhr, unter Tel.: 0 93 91 / 502 22 20.
Anmeldung in Gemünden:
Online-Anmeldung erfolgt unter www.vitolus.de/msp, telefonisch: Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr, unter Tel.: 0 89 / 9 04 21 26 61.
Weitere Informationen gibt es unter www.main-spessart.de/aktuelles/corona.
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