3G-Regel im Landkreis Main-Spessart
Aufgrund der Über- und Unterschreitung der Inzidenz von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird die 3G-Regel - der Zugang nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete - im Landkreis Main-Spessart aktuell eingeführt oder wieder aufgehoben.
Betroffen von der 3G-Regel ist in den städtischen Einrichtungen von Marktheidenfeld der Besuch der Stadtbibliothek, des Franck-Hauses und des Jugendzentrums MainHaus. Bitte beachten: Die 3G-Regel gilt nicht für standesamtliche Trauungen im Franck-Haus.
Aktuelle Informationen zur Gültigkeit oder Nichtgültigkeit der 3G-Regel sind tagesaktuell im Internet unter www.main-spessart.de auf der linken Spalte der Startseite abrufbar.
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