Aufhebung des Abkochgebotes
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Marktheidenfelder Gruppe informiert:
Die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung der coliformen Belastung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Wachengrund zeigen Wirkung, in den Ortsnetzen ist eine wirksame Chlorkonzentration nachgewiesen.
Aus diesem Grund kann das vom Gesundheitsamt Main-Spessart am 22.06.2021 für die Bereiche:
• Hafenlohr und Windheim
• Stadt Rothenfels und Bergrothenfels
• Betroffene Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld
erlassene Abkochgebot aufgehoben werden.
Die Desinfektion (Chlorung) mittels Zugabe von Natriumhypochlorid findet jedoch weiterhin statt und wird sukzessive zurückgefahren.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen bis 0,3mg/l ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineral- oder Tafelwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen
• Kaffee oder Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke verändert sich.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken
• Für Aquarien ist mit Chlor desinfiziertes Wasser ungeeignet.
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