Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Die Stadt Marktheidenfeld kommt den heimischen Gastronomen, Gewerbetreibenden und Vereinen in Krisenzeiten entgegen: Um deren finanziellen Einbußen abzudämpfen, verzichtet die Stadt für das gesamte Jahr 2020 auf die anfallenden Sondernutzungsgebühren. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
Diese Gebühren fallen für alle Gewerbetreibenden an, die zeitweise städtische Außenflächen nutzen und dort Ware anbieten oder eine Außenbestuhlung aufstellen.
„Wir haben uns im Stadtrat einstimmig dafür entschieden, in diesem Jahr die Gebührensatzung zu den Sondernutzungsgebühren auszusetzen und auf unsere Einnahmen zu verzichten“, betont Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm. Der Verzicht auf diese rund 10.000 Euro sei als positives Signal an die betroffenen Marktheidenfelderinnen und Marktheidenfelder zu verstehen.
In Corona-Zeiten unterstützt die Stadtverwaltung die Geschäftsleute von Marktheidenfeld in weiterer Hinsicht: Neben der möglichen Stundung von gewerblicher Miete in städtischen Liegenschaften ist auch die Stundung von Gewerbe- und Grundsteuern möglich.
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