Allgemeinverfügung des Staatsministeriums
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erlässt folgende Allgemeinverfügung: Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.
Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitness-studios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tier-parks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
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