Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert:
Beitragszahlerinnen und -zahler, die im Zeitraum von 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen duch den Freistaat finanziell entlastet werden. Gemäß dem neuen Art. 19a Kommunalabgabengesetz wird hierfür ein Härtefallfonds eingerichtet.
Wer kann einen Härteausgleich erhalten?
Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern
• der Bescheid zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
• eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
• der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und
• der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheid erlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums
angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist.
Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro.
Was muss ich tun, um einen Härteausgleich zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich.
Bitte beachten Sie:
Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäftsstelle
der Härtefallkommission eingehen, können bei der Verteilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt
werden.
Kann ich den Antrag auch online stellen?
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzlichen
Papierversand zu stellen. Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission zu richten, per Post an:
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge
bei der Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
oder digital an:
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de
oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de
Woher bekomme ich das Antragsformular?
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung nur das von der Bayerischen Staatsregierung hierfür zur Verfügung gestellte Antragsformular.
Sie können den Antrag auf unserem Formularserver auch direkt online ausfüllen.
Über die Stadt Marktheidenfeld können keine Antragsformulare bezogen werden.
Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfahren
finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de.
Wie geht es mit meinem Antrag weiter?
Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist ab 1. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Bitte beachten Sie:
Der Härteausgleich ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich.
Es sind noch Fragen offen geblieben?
Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und der Verteilungsentscheidung der Härtefallkommission können Sie dem Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de entnehmen.
Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren und die Entscheidung der Kommission finden Sie u. a. abrufbar im Internet unter www.gesetze-bayern.de
Gerne können Sie sich für weitergehende Fragen auch per E-Mail an
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de
oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de sowie telefonisch an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission unter der Telefonnummer 0931-380-5000 wenden.
Beachten Sie:
Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenausbaubeiträge.
Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden.
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