Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ - Eintragungszeiten
In der Zeit vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 dürfen sich alle Stimmberechtigten in die öffentlich aufgelegten Eintragungslisten für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ im Rathaus, Luitpoldtr. 17, Marktheidenfeld eintragen.
Das Bürgerbüro im Rathaus ist während der Eintragungsfrist wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07.30-18.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 07.30-12.00 Uhr
Samstag: 10.00-12.00 Uhr
Sowie zusätzlich zu nachfolgenden Zeiten:
Donnerstag, 31. Januar 18.00-20.00 Uhr
Sonntag, 3. Februar 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch, 6. Februar 12.00-18.00 Uhr
Sonntag, 10. Februar 10.00-12.00 Uhr
Dienstag, 12. Februar 18.00-20.00 Uhr
Mittwoch, 13. Februar 12.00-18.00 Uhr
In den Stadtteilen sind Eintragungen wie folgt möglich:
Altfeld, Mehrzweckhalle: Montag, 4. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Glasofen, Vereinsübungsheim: Freitag, 1. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Marienbrunn, Bürgerhaus: Dienstag, 5. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Michelrieth, Bürgerhaus: Mittwoch, 6. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Oberwittbach, Bürgersaal: Donnerstag, 7. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Zimmern, Bürgersaal: Freitag, 8. Februar von 18.30 bis 20.30 Uhr
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist in der Stadtverwaltung Marktheidenfeld im Rathaus, Bürgerbüro, Luitpoldstraße 17, während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Download:
zulassungsbekanntmachung.pdf
eintragungsbekanntmachung.pdf
antrag-eintragungsschein.pdf
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