Verbrennen von Grüngut
Mit Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) zum 1. Januar 2017 ist es der Stadt Marktheidenfeld nicht mehr möglich, das Verbrennen von holzartigen Gartenabfällen zu genehmigen. Den Kommunen sind seit der Neufassung des § 1 Absatz 2 der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) diese Befugnisse entzogen. Das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen und Grüngut innerhalb bebauter Ortsteile ist somit ab sofort verboten.
Zudem ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Entwässerungsgräben der Stadt ganzjährig sauber gehalten werden.
Gartenabfälle können bei Grüngutsammlungen und in den Kompostieranlagen des Landkreises entsorgt werden. Nähere Informationen gibt das Landratsamt Main-Spessart unter Telefon 09353 793-1236 oder -1266 sowie unter abfallberatung@lramsp.de
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