Richtige Entsorgung von Fallobst und anderen Nutzgartenabfällen
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Grüngutcontainer in Eichenfürst ausschließlich für Ziergartenabfälle wie Strauch- und Heckenschnitt, Laub und Rasenschnitt vorgesehen ist.
Nicht erlaubt ist die Entsorgung von Nutzgartenabfällen – dazu zählen insbesondere Fallobst, Obst- und Gemüsepflanzen sowie Ernte- und Küchenreste. Diese gehören in die Biotonne oder können im eigenen Garten kompostiert werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Vorgaben einzuhalten, damit die Entsorgung reibungslos funktioniert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.




