Das Bürgerbüro

Das Team im Bürgerbüro hilft Ihnen schnell und unbürokratisch. Das Bürgerbüro ist barrierefrei zugänglich.

Und wenn Ihnen das Team im Bürgerbüro einmal nicht sofort weiterhelfen kann, vermitteln Ihnen die Mitarbeiter den richtigen Ansprechpartner oder weitere Hilfe.

Unsere Dienstleistungen

Allgemeine Information

mit 14 Jahren kann die Prüfung abgelegt werden

Fischereischeine

  • auf Lebenszeit
  • für 5 Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis staatl. Fischereiprüfung
  • 1 Passbild

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit
Fischereiabgabe auf Lebenszeit richtet sich nach dem Alter der Person bei Bezahlung der Fischereiabgabe:
14 bis 22 Jahre Fischereiabgabe 300,00 Euro
23 bis 27 Jahre Fischereiabgabe 288,00 Euro
28 bis 32 Jahre Fischereiabgabe 256,00 Euro
33 bis 37 Jahre Fischereiabgabe 224,00 Euro
38 bis 42 Jahre Fischereiabgabe 192,00 Euro
43 bis 47 Jahre Fischereiabgabe 160,00 Euro
48 bis 52 Jahre Fischereiabgabe 128,00 Euro
53 bis 57 Jahre Fischereiabgabe 96,00 Euro
58 bis 62 Jahre Fischereiabgabe 64,00 Euro
63 bis 67 Jahre Fischereiabgabe 32,00 Euro
ab 68 Jahren von der Fischereiabgabe befreit
jeweils zzgl. Verwaltungsgebühren 35,00 Euro

Fischereischein auf Lebenszeit
Fischereiabgabe für 5 Jahre (Neuausstellung)
Fischereiabgabe 40,00 Euro
Verwaltungsgebühren 35,00 Euro

Verlängerung eines Fischereischeins um weitere 5 Jahre
Fischereiabgabe 40,00 Euro
Verwaltungsgebühren 5,00 Euro

 

Online-Antrag

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/marktheidenfeld/fischereischein

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann persönlich bei uns gestellt werden, vorausgesetzt Sie haben in Marktheidenfeld Ihren Hauptwohnsitz, oder per Onlineantrag beim Bundesamt für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.

In folgenden Fällen kann ein Führungszeugnis nicht online angefordert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu in jedem Fall persönlich an uns:
– erweitertes Führungszeugnis (z.B. für eine Beschäftigung im kinder- und jugendnahen Bereich)
– gebührenfreies Führungszeugnis (z.B. für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder bei Mittellosigkeit)

Weitere Information rund um das Führungszeugnis finden Sie unter www.bundesjustizamt.de

Gebühren: 13,00 Euro

Das Fundbüro bietet die Möglichkeit, online nach der verlorenen Sache zu suchen:

An-, Um- und Abmeldung beim Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung
Jeder selbstständige Gewerbebetrieb, der in der Stadt Marktheidenfeld betrieben wird, muss im Bürgerbüro umgehend angemeldet werden. Dies gilt auch für Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Gewerbeummeldung
Ändert sich die Betriebsstätte innerhalb der Stadt Marktheidenfeld, der Gegenstand des Betriebes (z. B. Erweiterung der Tätigkeiten) oder der Name des Gewerbetreibenden, ist eine Gewerbeummeldung notwendig.

Gewerbeabmeldung
Wird ein Gewerbe aufgegeben oder zieht in einen anderen Meldebezirk um, muss eine Gewerbeabmeldung vorgenommen werden.

Gebühren
Gewerbeanmeldung     40 Euro
Gewerbeummeldung    30 Euro
Gewerbeabmeldung     30 Euro

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich bei uns gestellt werden oder per Onlineantrag beim Bundesamt für Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html

Weitere Information rund um die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie unter www.bundesjustizamt.de

Gebühren: 13 Euro

Steuerliche Erfassung

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu können Sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung “ELSTER – Ihr Online-Finanzamt” registrieren.

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

Weiterführende Informationen

https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

Formulare

An-, Um- und Abmeldung bei der Meldebehörde

Allgemeine Informationen

In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich jede Wohnungsänderung binnen zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.

Wieder eingeführt zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und beider Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Dieser Vordruck kann entweder hier herunter geladen werden oder ist im Bürgerbüro erhältlich.

Folgende Ausführungen sind sehr allgemein gehalten und können von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sein (z. B. bei Ausländern, Pflegekindern, betreuten Personen etc.). Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren, wir werden Sie dann ausführlich beraten!

Anmeldung

Die benötigten Formulare zur Anmeldung füllen wir für Sie bei persönlicher Vorsprache gleich am PC aus. Auch Ihre deutschen Personaldokumente werden mit der nun aktuellen Anschrift versehen. Bei Anmeldung von ausländischen Neubürgern bitten wir ausschließlich um persönliche Vorsprache mit den originalen Dokumenten!
Ist eine Vorsprache binnen zwei Wochen nach Zuzug nicht möglich bitten wir Sie folgendermaßen vorzugehen:
Das Formular zur Anmeldung können Sie hier bequem als PDF herunterladen und am PC ausfüllen. Nun senden Sie es bitte ausgedruckt und unterschrieben mit Kopien aller Personaldokumente und der Wohnungsgeberbestätigung an uns. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen. Ihre Pflicht Ihrerseits zur Abmeldung der bisherigen Wohnung besteht grundsätzlich nicht mehr, dies erledigen wir im Zuge der Anmeldung für Sie!

Zur Online-Anmeldung über das Bürgerservice-Portal

Ummeldung

Erfolgt ein Wohnungswechsel innerhalb von Marktheidenfeld, handelt es sich um eine Ummeldung. Diese können Sie persönlich vornehmen oder hier als Vordruck herunterladen und ausgefüllt zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung an uns senden. Alternativ können Sie auch unser Bürgerserviceportal nutzen. Wir bestätigen Ihnen dann nach Eingang der Unterlagen Ihre Ummeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen.

Zur Online-Ummeldung über das Bürgerservice-Portal

Abmeldung

Eine Abmeldung ist seit dem 01.06.2004 lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich.
Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung!
Dies heißt z. B., dass ein lediger Vollerwerbstätiger in der Regel immer die Hauptwohnung am Ort der Erwerbstätigkeit inne hat. Ist ein Einwohner verheiratet, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie die Hauptwohnung, vorausgesetzt er ist nicht dauernd getrennt lebend. Ist ein Einwohner noch minderjährig, ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.

Zur Online-Abmeldung ins Ausland über das Bürgerservice-Portal

Gebühren

Bei einer fristgerechten Anmeldung entstehen keine Kosten für Sie!

Weitere Informationen und Formulare

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren!

Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert, wird das ausgestellte Ausweisdokument nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung von Personalausweis und Reisepass unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender

Namensänderung
Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie dieses neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.

Verlust
Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit eines Personalausweises beträgt – je nach Bearbeitungsvolumen – zwischen zwei und fünf Wochen. Nähere Informationen zur aktuellen Wartezeit gibt das Bürgerbüro. Der vorläufige Personalausweis wird als bald als möglich bzw. nötig ausgestellt.

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis
Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in dringenden Notfällen und grundsätzlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.

Gebühren

  • Personalausweis: 37 Euro (ab 24 Jahre, bis 23 Jahre: 22,80 Euro)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Die Verlustniederschrift ist kostenfrei
  • Die Adressdatenänderung ist kostenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis, falls vorhanden
  • Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde, (sofern das bisherige Dokument nicht von uns ausgestellt war bzw. Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist!)
  • Aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
    Größe und Augenfarbe
  • Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
  • Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht!

Aushändigung

Sobald Ihr Personalausweis in der Passbehörde eingegangen ist, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie die bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Bitte geben Sie dieser Ihre bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mit.

Al­le In­for­ma­tio­nen zum neu­en Perso­nal­aus­weis und zur Online-Ausweisfunktion fin­den Sie auf dem ex­tra da­für ein­ge­rich­te­ten Por­tal:
www.personalausweisportal.de

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist im Inland jeder Deutsche ab 16 Jahren.

Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert, wird das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung des Personalausweises oder Reisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes vornehmen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze oder innerhalb Deutschlands zu vermeiden.

Der elektronische Reisepass (ePass) wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt. Seit dem 1. März 2017 wird der Reisepass in einer neuen Version ausgegeben. Die physikalischen Sicherheitsmerkmale und das Passbuch wurden aktualisiert. Des Weiteren befindet sich der Radio Frequency-Chip jetzt in der Datenkarte. Auf diesem befinden sich die persönlichen Daten aus dem Passbuch und das biometrische Gesichtsbild, sowie seit dem 1. November 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers.

Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.

Weiterführende Informationen zum Reisepass erhalten Sie unter:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Elektronische-Identitaeten/Elektronische-Ausweisdokumente/Elektronischer-Reisepass/elektronischer-reisepass_node.html

Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender

Namensänderung

Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Reisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.

Verlust

Den Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt – je nach Bearbeitungsvolumen – zwischen drei und zehn Wochen. Nähere Informationen zur aktuellen Wartezeit gibt das Bürgerbüro.

Bei Bestellung im Expressverfahren erhalten Sie den Reisepass innerhalb von 3 – 4 Werktagen. Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 6 Jahre, danach 10 Jahre. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Ein 2. Reisepass ist immer 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.

Vorläufiger Reisepass

Die Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in dringenden Notfällen möglich. Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat die Express-Variante des regulären Reisepasses.

48-Seiten-Pass

Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten zu beantragen.

2. Reisepass

Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen 2. Reisepass auszustellen. Ein Nachweis darüber, dass Sie diesen benötigen, ist bei der Antragstellung mitzubringen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers).

Aushändigung

Sie werden schriftlich benachrichtigt sobald Ihr Reisepass fertig ist. Bei Ausstellung des Reisepasses als Express-Variante werden Sie umgehend telefonisch benachrichtigt. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie oder die abholende Person die alten abgelaufenen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.

Gebühren

Normalausstellung (32-Seiten)

Bis 23 Jahre: 37,50 Euro (als Express-Variante 69,50 Euro)

Ab 24 Jahre: 70 Euro (als Express-Variante 102 Euro)

48-Seiten-Reisepass

bis 23 Jahre: 59,50 Euro (als Express-Variante 91,50 Euro)

ab 24 Jahre: 92 Euro (als Express-Variante 124 Euro)

Vorläufiger Reisepass

26 Euro

2. Reisepass

die Kosten für den 2. Reispass sind von Alter und Art abhängig (siehe oben)

Die Verlustniederschrift ist kostenfrei

Die Adressdatenänderung ist kostenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis
  • Falls vorhanden Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde (sofern von uns noch kein Dokument ausgestellt wurde bzw. der Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist)
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei unter http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/index.html)
  • Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 18 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
  • Größe und Augenfarbe

Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht.
Bei Antragstellern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht.

Übermittlungssperre
Sie können nachfolgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Angabe von Gründen unbefristet widersprechen:
Übermittlung von Daten an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Diese Übermittlungssperren gelten unbefristet und sind gebührenfrei.

Auskunftssperre
Die Melderegisterauskunft kann durch Einrichtung einer Auskunftssperre eingeschränkt werden. Eine Eintragung ist nur möglich, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Auskunftssperre gilt nur gegenüber Privatpersonen; Ämter und Behörden erhalten weiterhin Auskunft.
Bitte beachten: Diese Auskunftssperre kann nur persönlich unter Vorlage eines formlosen eigenhändigen Antrages erfolgen! Die Sperre wird erstmals auf maximal 3 Monate begrenzt eingerichtet. Sie ist gebührenfrei!

Anmeldung einer Veranstaltung

Eine öffentliche Veranstaltung muss im Bürgerbüro angezeigt (angemeldet) und wenn notwendig eine vorübergehende Schankerlaubnis beantragt werden. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro

Sprechen Sie uns an

Bürgerbüro der Stadt Marktheidenfeld
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld

Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
info@marktheidenfeld.de

Öffnungszeiten

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie da:

Montag08.00 – 12.00 Uhr|14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 12.00 Uhr|14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 12.00 Uhr|14.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 12.00 Uhr

Digitale Dienstleistungen rund um die Uhr über das Bürgerservice-Portal

Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro

Julia Balzar
Leiterin Bürgerbüro
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld

Tanja Körper
Bürgerbüro
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld

Sidney Böttger
Bürgerbüro
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld

Vanessa Götz
Bürgerbüro
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld