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Kinderreisepass
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Er ist seit 1. Januar 2021 (in Überstimmung mit europarechtlichen Vorgaben) ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31.Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund einer europäischen Vorgabe seit 26.06.2012 ungültig. Insofern benötigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt auf jeden Fall ein eigenes Reisedokument.Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren):
- elektronischer Reisepass (mit Chip - bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis
Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren.
Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Startseite_node.html
Namensänderung
Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie dieses neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.
Verlust
Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Kinderpasses beträgt 5 Werktage, bzw. sobald als möglich oder nötig.
Gebühren
Erstausstellung Kinderpass 13 Euro
Verlängerung Kinderpass 6 Euro
Aktualisierung des Passbildes bei noch bestehender Gültigkeit 6 Euro
Benötigte Unterlagen- 1 aktuelles Passbild (ab 6 Jahre muss dieses biometrietauglich sein!)
- Geburtsurkunde (falls Erstausstellung durch uns oder der Geburtsort ist nicht Marktheidenfeld)
- Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern bzw. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestätigung über alleiniges Sorgerecht
- Unterschrift des Kindes (Pflicht ab 10 Jahre, jedoch schon ab 6 Jahre möglich)
Ansprechpartner
- Julia Balzar
Leiterin Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
julia.balzar@marktheidenfeld.de
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97828 MarktheidenfeldTelefon: +49 (0)9391 5004-0
Telefax: +49 (0)9391 7940
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Eine Initiative von IHK Mainfranken im Auftrag der Allianz Fachkräfte für Mainfranken
Auszeichnung als wirtschaftsfreundliche Gemeinde 2014 - Rathaus & Bürgerservice