Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Marktheidenfeld ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.marktheidenfeld.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.Die Barrierefreiheit der Seite wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) – seit 1. August 2023: Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) – geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.Das Seite ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
- Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
- Folgende Informationen stehen nicht in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung:
- 1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten
- 2. Hinweise zur Navigation
- 3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
- 4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen
- Listen
- Der Styleswitcher wirkt sich nicht auf alle Seitenelemente aus.
- Wenn Nutzer in der Bildergalerie über die Schließen-Schaltfläche hinweg klickt, wird der Tastaturfokus in den abgedunkelten Hintergrund der Seite versetzt.
- Einige Icons sind derzeit als Link, nicht als Button realisiert.
- Videos verfügen noch nicht über Untertitel und Gebärdensprache
- PDF Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
- Extern eingebundene Funktionen (Kalender, Branchenverzeichnis, POIs) sind nicht barrierfrei
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.marktheidenfeld.de aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind?
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Marktheidenfeld
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
E-Mail: info@marktheidenfeld.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html