12. Dezember 2025

Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert, dass es bei der Grundsteuer eine Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz gibt.

Nähere Informationen können dem unten beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen” entnommen werden:

flyer-grundsteuer-in-bayern-anzeige-von-aenderungen

 

Ansprechpartner

Marcus Meier

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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