Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiertDas Bayerische Landesamt für Steuern informiert, dass es bei der Grundsteuer eine Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz gibt.
Nähere Informationen können dem unten beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen” entnommen werden:
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