Gedenkfeiern zum Volkstrauertag
Am Volkstrauertag, Sonntag, 14. November 2010, finden für den Raum Marktheidenfeld drei Gedenkfeiern statt.
Eine Gedenkfeier wird in der Kernstadt für die Bürger des Stadtteils Zimmern und Marktheidenfeld ausgerichtet. Die anderen Gedenkfeiern finden in Michelrieth für die Bürger der Stadtteile Altfeld, Oberwittbach und Michelrieth und in Marienbrunn für die Bürger der Stadtteile Glasofen und Marienbrunn statt.
Gemeinsam wollen wir – die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marktheidenfeld - der Gefallenen gedenken und Solidarität üben mit den Hinterbliebenen. Marktheidenfeld und seine Stadtteile stehen geschlossen gegen Krieg und Gewaltherrschaft und treten ein für Frieden auf der Welt. Die Mahnmale – in der Kernstadt und in allen Stadtteilen, in denen Gedenkstätten bestehen - werden am Volkstrauertag hergerichtet, Kränze werden niedergelegt und laden zum stillen Gedenken ein.
Bei den Gedenkfeiern in diesem Jahr stehen der Ausbruch des 1. Weltkrieges und die Ereignisse von 1914 – 18 im Mittelpunkt. Verlesen werden während den Gedenkfeiern daher auch die Namen der Gefallenen des 1. Weltkrieges.
Die Gedenkfeier in der Kernstadt beginnt um 11.30 Uhr am Mahnmal auf dem Mainberg. Es wird ein Bustransfer angeboten, der die Teilnehmer an der Gedenkfeier von Zimmern bzw. von Marktheidenfeld zum Mahnmal und zurückbringt.
Abfahrt:
10.55 Uhr Zimmern/BH Umgehungsstraße
11.10 Uhr Marktheidenfeld/ZOB
Rückfahrt:
nach der Feier ab Ausstiegsstelle am Mahnmal
Die Gedenkfeier in Michelrieth findet 10.45 Uhr auf dem Friedhof in Michelrieth statt.
Die Gedenkfeier in Marienbrunn findet um 9.45 Uhr am Mahnmal an der Kirche statt.
Der Volkstrauertag wurde auf Vorschlag durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Nicht "befohlene" Trauer war das Motiv, sondern das Setzen eines nicht übersehbaren Zeichens der Solidarität derjenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut eingeführt und 1950 erstmals neben vielen regionalen Veranstaltungen mit einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages begangen. Nach einer Übereinkunft zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den großen Glaubensgemeinschaften wurde der Termin auf den vorletzten Sonntag im Kirchenjahr (evangelisch) bzw. den 33. Sonntag im Jahreskreis (katholisch) verlegt. Durch Landesgesetze ist der Tag geschützt. Mit zunehmendem Abstand vom Krieg wird der Volkstrauertag in erster Linie als ein Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden verstanden.
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