Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl – Bewerbungen bis zum 20.03. bzw. 19.04.2013
Für die Schöffenperiode 2014-2018 findet im Jahr 2013 die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Marktheidenfelder Bürger haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind. Vorschläge sind bis zum 19.04.2013 an die Stadt Marktheidenfeld zu schicken oder abzugeben. Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen müssen bis zum 20.03.2013 an das Kreisjugendamt Main-Spessart gerichtet werden.
Schöffenwahl
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Weitere Bedingungen, um berufen werden zu können, sind unter anderem: Zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste soll die Person ein Jahr in der Gemeinde wohnen. Zum Beginn der Amtsperiode soll der Schöffe das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden sowie Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind, sollen nicht berufen werden. Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, werden für das Schöffenamt nicht zugelassen.
Im Bürgerbüro des Rathauses werden Bewerbungsformulare bereitliegen. Auch auf der Homepage der Stadt werden Formulare unter „Aktuelles“ bereitgestellt werden. Alle wichtigen Informationen zum Amt des Schöffen sowie zur Bewerbung finden sich auch unter www.schoeffenwahl.de. Auch hier sind Bewerbungsformulare zu finden.
Vorschläge sind bis zum 19.04.2013 an die Stadt Marktheidenfeld zu schicken oder abzugeben. Auch formlose Bewerbungen sind möglich, sofern alle erforderlichen Angaben gemacht werden. Für persönliche Rückfragen steht Heinz Matschiner, Rathaus, Luitpoldstr. 17, Zimmer 2.03, oder telefonisch unter 500415 zur Verfügung.
Jugendschöffen
Auch die Amtsdauer der Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 – 2018 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen. Frauen und Männer, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und an der Ausübung dieses Amtes interessiert sind, können sich bis zum 20.03.2013 beim Kreisjugendamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen bewerben. Nähere Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt Main-Spessart unter Tel.-Nr. 09353-7931516.
Bewerbungsformulare können auch für das Ehrenamt des Jugendschöffen unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Außerdem liegen auch Bewerbungsformulare für die Jugendschöffenwahl im Bürgerbüro des Rathauses aus.
Mehr Informationen gibt es hier
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