Schöffen gesucht: Bewerben bis 15. März 2018 möglich
Für die Schöffenperiode 2019- 2023 findet im Jahr 2018 die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweiligen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Weitere Bedingungen, um berufen werden zu können, sind unter anderem: Zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste soll die Person ein Jahr in der Gemeinde wohnen. Zum Beginn der Amtsperiode soll der Schöffe das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden sowie Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind, sollen nicht berufen werden. Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, werden für das Schöffenamt nicht zugelassen.
Marktheidenfelder Bürger haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Hierzu steht ein Formular zur Verfügung, das im Rathaus bereitliegt oder hier heruntergeladen werden kann.
Vorschläge sind bis zum 15. März 2018 an die Stadt Marktheidenfeld zu schicken oder abzugeben. Für persönliche Rückfragen steht Heinz Matschiner, Rathaus, Luitpoldstr. 17 im Zimmer 2.03 oder telefonisch unter 09391 5004-15 zur Verfügung.
Die Amtsdauer der Jugendschöffen endet ebenfalls mit Ablauf dieses Jahres. Für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Frauen und Männer, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und an der Ausübung dieses Amtes interessiert sind, können sich bis zum 20. März 2018 beim Kreisjugendamt Main-Spessart, Marktplatz 8. 97753 Karlstadt, schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen bewerben.
Nähere Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt Main-Spessart unter Telefonnummer 09353 793-1516.
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