Kein Feuerwerk in der Altstadt
Die Stadt Marktheidenfeld weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Altstadtbereich aufgrund gesetzlicher Regelungen verboten ist. Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist an Silvester und Neujahr in direkter Nähe zu Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zuvor galt aus Lärmschutzgründen lediglich ein Abbrennverbot rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime.
Zum Schutz der Altstädte hat der Bundesgesetzgeber zum 1.10.2009 den § 23 der Sprengstoffverordnung verschärft. Das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ist nun in der Nähe von Fachwerkhäusern kraft Bundesgesetz verboten. Entsprechende Gebäude befinden sich im gesamten Marktheidenfelder Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist generell nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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