Verbot von offenem Feuer und Feuerstellen
Wegen der akuten Brandgefahr werden offene Feuer im Stadtgebiet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren generell untersagt. Das Verbot gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld mit seinen Stadtteilen. Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer und offene Holzkohlegrills.
Bei der derzeit anhaltenden Trockenheit besteht für unsere Region, insbesondere für Wälder, Hecke und Trockenrasen allerhöchste Brandgefahr.
Sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen wird das Verbot wieder aufgehoben.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinen Verfügung kann im Aushang der Stadtverwaltung am Rathaus eingesehen werden.
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