Bayerisches Staatsministerium der Finanzen kündigt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die vom Hochwasser Geschädigten an
Durch Hochwasser sind in Bayern im Januar vor allem in den Regionen entlang des Mains und der Donau sowie deren Zuflüsse beträchtliche Schäden entstanden. In einer Pressemitteilung vom 15.01.11 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen steuerliche Hilfsmaßnahmen für die vom Hochwasser Geschädigten angekündigt.
Finanzminister Georg Fahrenschon gab einen umfangreichen Maßnahmenkatalog an steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten öffentlich bekannt. Danach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Ferner können Sonderabschreibungen vorgenommen und steuerfreie Rücklagen gebildet werden. Ebenso können Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus im Rahmen der Einkommenssteuerrichtlinien als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Die Stadt rät den betroffenen Bürgern, sich wegen der im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen umgehend persönlich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dort nähere Auskünfte über die in ihrem Fall anwendbaren Regelungen. Bei einigen der Maßnahmen sind Antragsfristen zu beachten.
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