Weg frei für den städtischen Winterdienst
Wenn der Winter Schnee und Eis bringt, sollten Autofahrer besondere Rücksicht auf den Streu- und Räumdienst nehmen.
Beim Parken ist es wichtig, dass genügend Platz für die Räumfahrzeuge bleibt. Während der Fahrt sollten Räumfahrzeuge besser nicht überholt werden.
Streu- und Räumfahrzeuge für die städtischen Straßen benötigen eine Fahrspurbreite (Durchfahrtsbreite) von mindestens drei bis dreieinhalb Metern. Die städtischen Fahrzeuge die Geh- und Radwege streuen und räumen benötigen eine Fahrspurbreite (Durchfahrtsbreite) von mindestens 1,20 m.
Wer seinen Wagen an der Straße abstellt, sollte darauf achten, dass genügend Platz für den Winterdienst bleibt. Nur dann können die Straßen zügig von Schnee und Eis befreit werden, wovon am Ende alle Verkehrsteilnehmer profitieren.
Abstand halten, auch bei der Begegnung mit Streufahrzeugen im fließenden Verkehr. Wer zu dicht auffährt, riskiert Lackschäden an seinem Wagen durch herumfliegende Steinchen und Salzpartikel. Außerdem ist die Fahrbahn unmittelbar hinter einem Streufahrzeug oft noch spiegelglatt, weil es etwas dauert bis die Streumischung wirkt.
Für Räum- und Streuwagen gilt laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Besonderheit: Wenn es der Einsatz erfordert, dürfen sie auf allen Straßen auch entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein.
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