Der Behindertenbeauftragte soll zu städtischen Vorhaben, die das
eigenständige Leben von Behinderten berühren, gehört werden. Vorschläge
und Anregungen zu behindertengerechten Lösungen sollen von ihm
erarbeitet werden und wenn möglich in die Planungen der Stadt
einfliessen. Dazu gehören insbesondere Planungen zur Gestaltung
öffentlicher Verkehrswege und städtischer Neubauvorhaben sowie Umbau-
und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.
Auch
der Erfahrungsaustausch mit anderen Behinderten gehört zum
Aufgabengebiet des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, um auch deren
Belange in die Planungen mit einzubringen. Blinde haben zum Beispiel
ganz andere Bedürfnisse als Rollstuhlfahrer.