Die Gemeindeorgane sind nach der Gemeindeordnung die
Erste Bürgermeisterin und der Gemeinde- bzw. Stadtrat.
Die direkt gewählte Erste Bürgermeisterin ist
Leiterin der Stadtverwaltung und Vorsitzende des Stadtrates, dem sie von
Amts wegen mit Stimmrecht angehört. Die Erste Bürgermeisterin bereitet
die Sitzungen des Stadtrates vor und vollzieht dessen Beschlüsse. Sie
wird vertreten durch die vom Stadtrat gewählten Stellvertreter: Zweiter
und dritter Bürgermeister.
Der direkt gewählte Stadtrat ist die
Vertretung der Gemeindebürger. Die Gemeinde wird durch den Stadtrat
verwaltet, soweit nicht die Erste Bürgermeisterin selbstständig
entscheidet.
Der Stadtrat entscheidet in allen Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft sowie in den Angelegenheiten, die den
Gemeinden zur Besorgung namens des Staats oder anderer Körperschaften
des öffentlichen Rechts zugewiesen sind.