Öko-Konto für den städtischen Wohnhausbauplatz
Die Stadt Marktheidenfeld legt Wert auf eine ökologische Bauweise und
fordert deshalb die freien Erwerber von städtischen Wohnhausbauplätzen
auf, beim Bau baubiologisch unbedenkliche und recyclingfähige Baustoffe
zu verwenden. Bauwillige sollen angeregt werden, sich über Methoden und Technologien für ein umweltverträgliches und
energiesparendes Bauen zu informieren. Durch die Einrichtung eines
Öko-Kontos für den jeweiligen Bauplatz will die Stadt Marktheidenfeld,
über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehend, für den einzelnen Bauplatz die
Verwirklichung von ökologischen Elementen beim Bau neuer Gebäude zumindest in einem Mindestumfang sicherstellen.
Regelungen für die Einrichtung des Öko-Kontos
Der Erwerber verpflichtet sich, das Wohnhaus unter
ökologischen Gesichtspunkten zu errichten. Er zahlt eine Kaution von 5000 Euro an die Stadt und erhält für die Erfüllung
bestimmter Merkmale auf einem "Öko-Konto" Punkte. Der
Erwerber erhält die Kaution anteilig oder bis zur vollen Summe zurück,
je nach Anzahl dieser auf dem Öko-Konto gutgeschriebenen Punkte.
Mindestanzahl sind 50 Punkte.
Punkte auf dem Öko-Konto werden gutgeschrieben für:
- Errichtung einer Regenwasserzisterne mit mindestens 2 cbm zur
Nutzung des Regenwassers zumindest für den Gartenbereich und/oder auch
für Brauchwasser
- Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit
mindestens 1 KW
- Sonnenkollektoren, z.B. zur Warmwassererzeugung
- Anlage
zur Nutzung der Erdwärme (Wärmepumpe)
- Anlage zur Nutzung der
Wärme von Luft oder Wasser
- Errichtung eines
Zentralheizkraftwerkes, an dem mindestens drei Wohngebäude angeschlossen
sind
- Unterschreitung des Heizwärmebedarfs der jeweils geltenden
Energieeinsparungsverordnung (ENEV) um mindestens 10 %
- Kontrollierte
Wohnraumlüftung mit nachgeschaltetem Lüftungskanalnetz
- Errichtung
einer Holzpelletsheizung
- Errichtung eines Massivholzhauses aus
ausschließlich europäischem Holz
- Errichtung eines Hauses in
Holzständerbauweise
- Verwendung von heimischen Hölzern für
Fenster und Türen, für Treppen, für Parkett
- Dachbegrünung mit
mind. 45 m²
- Fachmännische Versickerung ohne Kanalanschluss für
Dachwässer
- Begrünung des Grundstücks unter Verwendung
ausschließlich standortgerechter Gehölze und Anpflanzung mindestens
eines ortstypischen Obstbaumes oder standortgerechten Baumes und
Einhaltung der gültigen Festsetzungen zur Grünordnung