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  • Öko-Konto für den städtischen Wohnhausbauplatz

  • Die Stadt Marktheidenfeld legt Wert auf eine ökologische Bauweise und fordert deshalb die freien Erwerber von städtischen Wohnhausbauplätzen auf, beim Bau baubiologisch unbedenkliche und recyclingfähige Baustoffe zu verwenden. Bauwillige sollen angeregt werden, sich über Methoden und Technologien für ein umweltverträgliches und energiesparendes Bauen zu informieren. Durch die Einrichtung eines Öko-Kontos für den jeweiligen Bauplatz will die Stadt Marktheidenfeld, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehend, für den einzelnen Bauplatz die Verwirklichung von ökologischen Elementen beim Bau neuer Gebäude zumindest in einem Mindestumfang sicherstellen.

  • Regelungen für die Einrichtung des Öko-Kontos

  • Der Erwerber verpflichtet sich, das Wohnhaus unter ökologischen Gesichtspunkten zu errichten. Er zahlt eine Kaution von 5000 Euro an die Stadt und erhält für die Erfüllung bestimmter Merkmale auf einem "Öko-Konto" Punkte. Der Erwerber erhält die Kaution anteilig oder bis zur vollen Summe zurück, je nach Anzahl dieser auf dem Öko-Konto gutgeschriebenen Punkte. Mindestanzahl sind 50 Punkte.

    Punkte auf dem Öko-Konto werden gutgeschrieben für:
    • Errichtung einer Regenwasserzisterne mit mindestens 2 cbm zur Nutzung des Regenwassers zumindest für den Gartenbereich und/oder auch für Brauchwasser
    • Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit mindestens 1 KW
    • Sonnenkollektoren, z.B. zur Warmwassererzeugung
    • Anlage zur Nutzung der Erdwärme (Wärmepumpe)
    • Anlage zur Nutzung der Wärme von Luft oder Wasser
    • Errichtung eines Zentralheizkraftwerkes, an dem mindestens drei Wohngebäude angeschlossen sind
    • Unterschreitung des Heizwärmebedarfs der jeweils geltenden Energieeinsparungsverordnung (ENEV) um mindestens 10 %
    • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit nachgeschaltetem Lüftungskanalnetz
    • Errichtung einer Holzpelletsheizung
    • Errichtung eines Massivholzhauses aus ausschließlich europäischem Holz
    • Errichtung eines Hauses in Holzständerbauweise
    • Verwendung von heimischen Hölzern für Fenster und Türen, für Treppen, für Parkett
    • Dachbegrünung mit mind. 45 m²
    • Fachmännische Versickerung ohne Kanalanschluss für Dachwässer
    • Begrünung des Grundstücks unter Verwendung ausschließlich standortgerechter Gehölze und Anpflanzung mindestens eines ortstypischen Obstbaumes oder standortgerechten Baumes und Einhaltung der gültigen Festsetzungen zur Grünordnung

 
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