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  • Verkaufsbedingungen für Wohnbauplätze im Baugebiet

    • Der Verkaufspreis für die freien Bauplätze der Stadt Marktheidenfeld beträgt 98 Euro/qm.
      In den Stadtteilen beträgt der Verkaufspreis 48,70 Euro/qm.
    • Die Stadt Marktheidenfeld sieht die Förderung der Eigentumsbildung in der Hand von Familien mit Kindern als eine gemeindliche Aufgabe. Deshalb gewährt die Stadt Marktheidenfeld unter Bezug auf Art. 75 Abs. III Nr. 2 BayGO auf Antrag an Familien mit Kindern, die bisher noch kein Wohneigentum besitzen, einen Preisnachlass entsprechend nachstehender Regelungen: 
    • Der Grundstückspreis ermäßigt sich bei Familien mit Kindern, die zum Zeitpunkt des Kaufs das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit dem 2. Kind und weiteren Kindern um jeweils 5 Euro pro qm (Stadtteile: 2,50 Euro/qm). Die Ermäßigung gilt auch in Form einer Rückzahlung für alle Kinder, die innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrags geboren werden. Diese Regelung gilt nur für diejenigen Kinder, die im Wohnverbund der Erwerberfamilie leben.
    • In den vorstehenden Verkaufspreisen sind Erschließungskosten, Herstellungsbeiträge, Kosten der Hausanschlüsse und die Kosten der ökologischen Ausgleichsfläche nach der Eingriffsregelung nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten der elektrischen Erschließung und die Anschlusskosten an die Kommunikationsleitungen der Deutschen Telekom AG sowie die Kosten des Anschlusses für die in den Bauplatz verlegte Gasleitung der Gasversorgung Unterfranken.
    • Der Verkauf der städtischen Bauplätze erfolgt nur mit Anlegung eines Bauplatz-Öko-Kontos für den jeweiligen Erwerbsbauplatz mit einer Kaution in Höhe von 5.000 Euro.
    • Der Verkauf der Bauplätze erfolgt mit einer Bebauungsverpflichtung von 2 Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages.
    • Eine Weiterveräußerung des Bauplatzes in unbebautem Zustand wird ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall wird die Stadt Marktheidenfeld den Bauplatz zum jetzigen Verkaufspreis zuzüglich etwa noch bezahlter Erschließungskosten und Anliegerbeiträge ohne Verzinsung auf Kosten des jetzigen Erwerbers zurücknehmen.
    • Bei Veräußerung des Grundstücks, bebaut oder unbebaut, innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages oder bei Überlassung der Nutzung an Dritte einschließlich Gesellschaften oder juristischen Personen in der Weise, dass der Erwerber die Hauptwohnung in dem zu errichtenden Wohngebäude nicht selbst bewohnt, wird eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 77 Euro/qm festgelegt.
    • Insbesondere tritt die Kaufpreiserhöhung auch bei folgenden Formen der Veräußerung ein:
      - Übertragung des Grundstücks im Wege der vorgezogenen Erbfolge.
      - Übertragung des Eigentums auf Rentenbasis.
      - Jede Art der Einbringung des Grundstücks in eine Personen-Kapitalgesellschaft.
      - Bei Veräußerung einer etwa gebildeten Wohnungseigentumseinheit.
      Diese Nachforderung ist durch Eintragung einer Buchhypothek im Grundbuch abzusichern.Die Kaufpreiserhöhung tritt nicht ein oder kann nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt werden, wenn vor der Weiterveräußerung das Vertragsgrundstück mindestens im Rohbau bebaut ist und der Verkauf aus einem vom Stadtrat als zwingend anerkanntem Verkaufsgrund erfolgt, bei dem eine Gewinnerzielung aus dem Grund und Boden nachweislich nicht vorliegt. Von einer Kaufpreiserhöhung im Fall einer vertragswidrigen Nutzungsüberlassung an Dritte kann der Stadtrat im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise absehen, wenn vorher nachvollziehbar zwingende Gründe hierfür vorgetragen werden.
    • Die Bauwerber werden aufgrund der im Zuge der Erschließungsbauarbeiten festgestellten schwierigen Bodenverhältnisse darauf hingewiesen, dass mit Mehraufwendungen bei der Gründung der Wohngebäude zu rechnen ist.
    • Die Gasversorgung Unterfranken hat im Zuge der Erschließung in jeden Bauplatz eine Stichleitung zum Betrieb einer Heizungsanlage verlegt. Die Kosten hierfür sind vom Erwerber direkt bei der Gasversorgung Unterfranken zu übernehmen.
    • Bei den Bauplätzen für Doppelhaushälften ist die notwendige Grenzbebauung durch die Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks rechtlich abzusichern.
    • Die Stadt Marktheidenfeld wird mit ihren Ansprüchen für die Baufinanzierung in der Rangstelle zurücktreten.
    • Die Erwerber müssen mit dem Unterzeichnen der notariellen Verkaufsurkunde bestätigen, dass sie den gültigen Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan eingesehen haben oder ihren Planer mit der Einsicht beauftragt haben, um möglicherweise teuere Fehlplanungen zu vermeiden. Ferner ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in der Nähe des Wohngebietes das Gasthaus "Baumhoftenne" mit Parkplatz liegt und deshalb Lärmbelästigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

 
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