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  • Städtische Kindertagesstätten

  • Allgemeine Informationen

  • In der Stadt Marktheidenfeld gibt es fünf gut ausgestattete städtische Kindertagesstätten. Wir wollen, dass es Familien gut geht, deshalb gibt es bei uns  für jedes Kind einen Kindergartenplatz! Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat können in den Kindertagesstätten angemeldet werden.

    Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Im Ferienmonat August ist mindestens ein Kindergarten geöffnet, so dass auch in dieser Zeit die Betreuung Ihres Kindes gesichert ist. 

    Die Betreuungszeiten sind je nach Kindertagesstätte unterschiedlich und liegen Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 17.00 Uhr. An Feiertagen sind die Kindertagesstätten geschlossen.

    Seit 2011 gibt es in den städtischen Kindertagesstätten der Kernstadt (KiTa's Baumhofstraße, Edith-Stein-Straße, Kolpingstraße, Lohgraben) speziell geschulte Sprachkräfte, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "Frühe Chancen - Schwerpunkt-KiTa's Sprache und Integration" um die Sprachentwicklung und Sprachförderung aller Kinder in den Einrichtungen kümmern.
  • Anmeldung

  • Die Kinder werden in den Kindertagesstätten angemeldet. Anmelden können Sie Ihr Kind vom 01. bis 31. März für das jeweils folgende Kindergartenjahr. Es besteht freie Kindergartenwahl; Krippenkinder (von 6 Monaten bis 2 Jahren) müssen jedoch in den Kindertagesstätten Edith-Stein oder Baumhof angemeldet werden, die alle Voraussetzungen für die Betreuung der ganz Kleinen besitzen.

    Bitte beachten Sie: Für Kinder, die bereits einen Kindergarten besuchen und ab September (im nächsten Kindergartenjahr) weiterhin im Kindergarten bleiben, muss erneut die Stundenbuchung im Kindergarten vorgenommen werden.

  • Kosten

  • Mit der Anmeldung des Kindes legen die Eltern die Buchungszeiten fest. Die durchschnittliche Mindestbuchungszeit beträgt vier Stunden bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zu Einschulung. Bei Kindern unter drei Jahren beträgt die Mindestbuchungszeit drei Stunden.

    Beim zweiten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte. Ab dem dritten Kind einer Familie ist der Besuch der Kindertageseinrichtung gebührenfrei. Voraussetzung für die Gebührenermäßigung oder Gebührenfreiheit ist allerdings, dass alle Kinder der Familie gleichzeitig eine städtische Kindertagesstätte besuchen.

    Die Benutzungsgebühren der städtischen Einrichtungen werden wie folgt errechnet:
    Alle gebuchten Stunden einer Woche werden addiert und das Ergebnis durch 5 dividiert.

    Beispiel:
    Ein 4jähriges Kind besucht die Einrichtung am Montag 7 Stunden, am Dienstag 5 Stunden, am Mittwoch gar nicht, am Donnerstag 5 Stunden und am Freitag lediglich 4 Stunden.
    Dies ergibt 7+5+0+5+4 Stunden = 21 Wochenstunden.
    21 Wochenstunden : 5 Tage = 4,25 durchschnittliche Buchungsstunden.
    Stundenbruchteile sind grundsätzlich aufzurunden.

    Somit ist folgender monatlicher Beitrag für dieses Kind zu zahlen:
    5 Buchungsstunden x 10,50 Euro = 52,50 Euro.

  • Benutzungsgebühren je Buchungsstunde monatlich (ab 01.09.2010)

  • Für Kinder ab 3 Jahren bis zu Einschulung:
    10,50 Euro je Buchungsstunde monatlich

    Für Kinder unter 3 Jahren (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat):
    16,00 Euro je Buchungsstunde monatlich

 
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