Die finanziellen Mittel der Stiftung kommen aus den
jährlichen Erträgen des Stiftungs-vermögens. Die Stiftung wurde von Seiten
der Stadt mit einem Grundstockvermögen von 150.000 Euro eingerichtet.
Finanzielle Zuwendungen an die an die Bürger-Kultur-Stiftung sind in
Form von Zustiftungen und Spenden möglich. Zustiftungen erhöhen das
Stiftungsvermögen, so dass sich die jährlichen Ausschüttungen erhöhen.
Spenden können direkt für einzelne Projekte verwendet werden.
Verdoppelung des zugestifteten Betrages
Interessant
ist das Zustiften auch deshalb, weil es die Stadt verpflichtet, die
Zustiftung zu verdoppeln. Die Zustiftungsverpflichtung der Stadt gilt, bis ein
Grundstockvermögen der Bürger-Kultur-Stiftung von 500.000 Euro erreicht
ist. Pro Jahr ist die städtische Zustiftung auf maximal 50.000 Euro
begrenzt.
Das Stiftungsvermögen beträgt: 289.512,77
Euro. (Stand: 31.12.2011)