Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren!
Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert wird das ausgestellte Ausweisdokument nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung (PA und RP) oder Verlängerung bzw. Aktualisierung (K-RP) unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.
Der seit 1. November 2005 eingeführte neue "e-Pass" (elektronischer Reisepass), enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden.
Seit 1. November 2007 werden zusätzlich bei Personen ab 6 Jahren Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal im Chip gespeichert. Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.
Wenn Sie einen Reisepass besitzen, der vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurde, bleibt dieser bis zu dem vorgesehenen Ablaufdatum weiterhin gültig.
EinreisebestimmungenInformationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jspNamensänderungÄndert sich der Name während der Gültigkeit des Reisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.
VerlustDen Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.
BearbeitungszeitDie durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt ca. 2 -3 Wochen, bei Auswahl der Express-Variante erhalten Sie den Reisepass innerhalb von 3 - 4 Werktagen. Der vorläufige Reisepass wird als bald als möglich bzw. nötig ausgestellt.
GültigkeitsdauerDie Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig. Ein 2. Reisepass ist immer 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
Vorläufiger ReisepassDie Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in dringenden Notfällen möglich. Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat die Express-Variante des regulären Reisepasses.
48-Seiten-PassEs besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten zu beantragen.
2. ReisepassEs besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen 2. Reisepass auszustellen. Ein Nachweis darüber, das Sie diesen benötigen, ist bei der Antragstellung mit zu bringen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers etc.).
AushändigungBei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Wahlweise können wir Sie auch schriftlich benachrichtigen. Bei Ausstellung des Reisepasses als Express-Variante werden Sie umgehend telefonisch benachrichtigt. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie oder die abholende Person die alten abgelaufenen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.
GebührenNormalausstellung (32-Seiten)
Bis 24 Jahre: 37,50 Euro (als Express-Variante 65,50 Euro)
Ab 25 Jahre: 59 Euro (als Express-Variante 91 Euro)
48-Seiten-Reisepass
bis 24 Jahre: 59,50 Euro (als Express-Variante 91,50 Euro)
ab 25 Jahre: 81 Euro (als Express-Variante 113 Euro)
vorläufiger Reisepass
26 Euro
2. Reisepass
die Kosten für den 2. Reispass sind von Alter und Art abhängig (siehe oben)
Die Verlustniederschrift ist kostenfrei
Die Adressdatenänderung ist kostenfrei
Benötigte Unterlagen- bisheriger amtlicher Lichtbildausweis, falls vorhanden
- Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde, (sofern von uns noch kein Dokument ausgestellt wurde bzw. der Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist!)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei unter http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/index.html)
- Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 18 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
- Größe und Augenfarbe
- Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
- Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht!
- Bei Antragstellern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht!