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  • Reisepass

  • Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren!

    Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert wird das ausgestellte Ausweisdokument nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung (PA und RP) oder Verlängerung bzw. Aktualisierung (K-RP) unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

    Der seit 1. November 2005 eingeführte neue "e-Pass" (elektronischer Reisepass), enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden.

    Seit 1. November 2007 werden zusätzlich bei Personen ab 6 Jahren Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal im Chip gespeichert. Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.

    Wenn Sie einen Reisepass besitzen, der vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurde, bleibt dieser bis zu dem vorgesehenen Ablaufdatum weiterhin gültig.


    Einreisebestimmungen
    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter:
    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp


    Namensänderung
    Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Reisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit.


    Verlust
    Den Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden.


    Bearbeitungszeit
    Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt ca. 2 -3 Wochen, bei Auswahl der Express-Variante erhalten Sie den Reisepass innerhalb von 3 - 4 Werktagen. Der vorläufige Reisepass wird als bald als möglich bzw. nötig ausgestellt.


    Gültigkeitsdauer
    Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig. Ein 2. Reisepass ist immer 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.


    Vorläufiger Reisepass
    Die Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in dringenden Notfällen möglich. Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat die Express-Variante des regulären Reisepasses.


    48-Seiten-Pass
    Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten zu beantragen.


    2. Reisepass
    Es besteht die Möglichkeit für Bürger, die überdurchschnittlich viel reisen, einen 2. Reisepass auszustellen. Ein Nachweis darüber, das Sie diesen benötigen, ist bei der Antragstellung mit zu bringen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers etc.).


    Aushändigung
    Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Wahlweise können wir Sie auch schriftlich benachrichtigen. Bei Ausstellung des Reisepasses als Express-Variante werden Sie umgehend telefonisch benachrichtigt. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie oder die abholende Person die alten abgelaufenen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.


    Gebühren
    Normalausstellung (32-Seiten)
    Bis 24 Jahre: 37,50 Euro (als Express-Variante 65,50 Euro)
    Ab 25 Jahre: 59 Euro (als Express-Variante 91 Euro)

    48-Seiten-Reisepass
    bis 24 Jahre: 59,50 Euro (als Express-Variante 91,50 Euro)
    ab 25 Jahre:  81 Euro (als Express-Variante 113 Euro)

    vorläufiger Reisepass
    26 Euro

    2. Reisepass
    die Kosten für den 2. Reispass sind von Alter und Art abhängig (siehe oben)
    Die Verlustniederschrift ist kostenfrei
    Die Adressdatenänderung ist kostenfrei


    Benötigte Unterlagen
    • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis, falls vorhanden
    • Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde, (sofern von uns noch kein Dokument ausgestellt wurde bzw. der Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist!)
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei unter http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/index.html)
    • Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 18 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
    • Größe und Augenfarbe
    • Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
    • Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht!
    • Bei Antragstellern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht!
  • Downloads:
 
  • Ansprechpartner

  • Ni­co­le Mil­ten­ber­ger
    Bür­ger­bü­ro
    Tel.: 09391 5004-0
    Fax: 09391 5004-50

    nicole.miltenberger@
    marktheidenfeld.de

    - oder -

    Walburga Follmer
    Bür­ger­bü­ro
    Tel.: 09391 5004-0
    Fax: 09391 5004-50

    walburga.follmer@
    marktheidenfeld.de


  • Aktueller Hinweis:

  • Kindereintrag im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

  • Ab dem 26.06.2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reise-dokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen unein-geschränkt gültig. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
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