Personalausweis
- Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren!
Da sich das tatsächliche Erscheinungsbild öfter verändert wird das ausgestellte Ausweisdokument nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung (PA und RP) oder Verlängerung bzw. Aktualisierung (K-RP) unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Einreisebestimmungen Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp - Namensänderung
Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie dieses neu beantragen. Die Bescheinigung über die Namensänderung bringen Sie bitte bei der Beantragung mit. - Verlust
Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. - Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Personalausweises beträgt ca. 2 -3 Wochen. Der vorläufige Personalausweis wird als bald als möglich bzw. nötig ausgestellt.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
Vorläufiger Personalausweis
Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in dringenden Notfällen und grundsätzlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
Aushändigung
Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Wahlweise können wir Sie auch schriftlich benachrichtigen. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie oder die abholende Person die alten abgelaufenen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen.
Gebühren- Personalausweis: 28,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Die Verlustniederschrift ist kostenfrei
- Die Adressdatenänderung ist kostenfrei
Benötigte Unterlagen- bisheriger amtlicher Lichtbildausweis, falls vorhanden
- Geburts-/Abstammungsurkunde oder auch Heiratsurkunde, (sofern das bisherige Dokument nicht von uns ausgestellt war bzw. Geburtsort nicht Marktheidenfeld ist!)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
- Größe und Augenfarbe
- Ihr persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
- Bei Antragstellern ab 10 Jahre ist die Unterschrift Pflicht!
Downloads:
Ansprechpartner
- Nicole Miltenberger
Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
nicole.miltenberger@
marktheidenfeld.de
- oder -
Walburga Follmer
Bürgerbüro
Tel.: 09391 5004-0
Fax: 09391 5004-50
walburga.follmer@
marktheidenfeld.de Informationen zum neuen Personalausweis
- Alle Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf dem extra dafür eingerichteten Portal:
www.personalausweisportal.de






