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  • Informationen zum Fischereischein

  • Allgemeine Information:
    • mit 14 Jahren kann die Prüfung abgelegt werden.

    Fischereischeine
    • auf Lebenszeit
    • für 5 Jahre
    • Jugendfischereischein
      wird ab 10 bis 18 Jahren ohne Prüfung ausgestellt
      Angeln nur mit Begleitperson möglich

    Benötigte Unterlagen
    • Prüfungszeugnis staatl. Fischereiprüfung
    • 1 Passbild
    • Jugendfischereischein Unterschrift der Erziehungsberechtigten

  • Gebühren

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    Fischereiabgabe auf Lebenszeit richtet sich nach dem Alter der Person bei Bezahlung der Fischereiabgabe:
    14 bis 22 Jahre Fischereiabgabe 300,00 Euro
    22 bis 27 Jahre Fischereiabgabe 288,00 Euro
    28 bis 32 Jahre Fischereiabgabe 256,00 Euro
    33 bis 37 Jahre Fischereiabgabe 224,00 Euro
    38 bis 42 Jahre Fischereiabgabe 192,00 Euro
    43 bis 47 Jahre Fischereiabgabe 160,00 Euro
    48 bis 52 Jahre Fischereiabgabe 128,00 Euro
    53 bis 57 Jahre Fischereiabgabe 96,00 Euro
    58 bis 62 Jahre Fischereiabgabe 64,00 Euro
    63 bis 67 Jahre Fischereiabgabe 32,00 Euro
    ab 68 Jahren von der Fischereiabgabe befreit
    jeweils zzgl. Verwaltungsgebühren 35,00 Euro


    Fischereischein auf Lebenszeit
    Fischereiabgabe für 5 Jahre (Neuausstellung)
    Fischereiabgabe 40,00 Euro
    Verwaltungsgebühren 35,00 Euro


    Verlängerung eines Fischereischeins um weitere 5 Jahre
    Fischereiabgabe 40,00 Euro
    Verwaltungsgebühren 5,00 Euro


    Jugendfischereischein
    Fischereiabgabe 10,00 Euro
    Verwaltungsgebühr 5,00 Euro

 
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