Allgemeine InformationenIn Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich jede Wohnungsänderung binnen einer Woche der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.
Folgende Ausführungen sind sehr allgemein gehalten und können von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sein (z. B. bei Ausländern, Pflegekindern, betreute Personen etc.). Bei Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren, wir werden Sie dann ausführlich beraten!
AnmeldungDie benötigten Formulare zur Anmeldung füllen wir für Sie bei persönlicher Vorsprache gleich am PC aus. Auch Ihre deutschen Personaldokumente werden mit der nun aktuellen Anschrift versehen. Bei Anmeldung von ausländischen Neubürgern bitten wir ausschließlich um persönliche Vorsprache mit den original Dokumenten!
Ist eine Vorsprache binnen einer Woche nach Zuzug nicht möglich bitten wir Sie folgendermaßen vorzugehen:
Das Formular zur Anmeldung können Sie hier bequem als PDF herunter laden und am PC ausfüllen. Nun senden Sie es bitte ausgedruckt und unterschrieben mit Kopien aller Personaldokumente an uns. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen. Ihre Pflicht Ihrerseits zur Abmeldung der bisherigen Wohnung besteht grundsätzlich nicht mehr, dies erledigen wir im Zuge der Anmeldung für Sie!
UmmeldungErfolgt ein Wohnungswechsel innerhalb von Marktheidenfeld, handelt es sich um eine Ummeldung. Diese können Sie persönlich vornehmen oder hier als Vordruck herunter laden und ausgefüllt an uns senden. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Ummeldung auf dem Postweg. Leider können wir Ihnen aber einen Besuch bei uns nicht völlig ersparen, weil eben auch Ihre deutschen Personaldokumente geändert werden müssen. Dies kann aber auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschehen.
AbmeldungEine Abmeldung ist seit dem 01.06.2004 lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich.
Haupt- und Nebenwohnung bzw. weitere Wohnungen
Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutze Wohnung die Hauptwohnung!
Dies heißt z. B., dass ein lediger Vollerwerbstätiger in der Regel immer die Hauptwohnung am Ort der Erwerbstätigkeit innehat. Ist ein Einwohner verheiratet, ist die vorwiegend benutze Wohnung der Familie die Hauptwohnung, vorausgesetzt er ist nicht dauernd getrennt lebend. Ist ein Einwohner noch minderjährig, ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutze Wohnung der Personensorgeberechtigten.
GebührenBei einer fristgerechten Anmeldung entstehen keine Kosten für Sie!
Benötigte Unterlagen- Vorhandene Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderpass etc.)
- Evtl. Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der zuziehenden Personen
- Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift