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  • Liegenschaften

  • Verwaltungsoberinspektor
    Markus Haberstumpf

    Zimmer 2.20
    Luitpoldstraße 17
    97828 Marktheidenfeld
    Tel.: 09391 5004-12
    markus.haberstumpf@marktheidenfeld.de

  • Barbara Hartmann
    Zimmer 2.19
    Luitpoldstraße 17
    97828 Marktheidenfeld
    Tel.: 09391 5004-11
    barbara.hartmann@marktheidenfeld.de


  • Das Liegenschaftsamt stellt sich vor

  • Das Liegenschaftsamt zeichnet verantwortlich für sämtliche Grundstücksangelegenheiten der Stadt Marktheidenfeld sowie den dazugehörigen Stadtteilen. Hierzu zählt u. a. der
    Grundstücksverkehr mit entsprechendem grundbuchamtlichen und notariellem Vollzug.

    Bei Bewerbungen um Wohnhaus- oder Gewerbebauplätze finden Sie hier ebenso Ihren
    Ansprechpartner wie in Fragen von Grundstückswerten und Grundpreisgestaltung.
    Auch im Rahmen von Vermessungen sowie Pachtangelegenheiten erteilt Ihnen das
    Liegenschaftsamt gerne Auskunft.

  • Hausverwaltung

  • Die Hausverwaltung ist zuständig für die Verwaltung der städt. Einrichtungen und Gebäude.
    Hierzu zählen insbesondere die Vermietung städt. Wohnungen sowie der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen. Auch die Unterhaltung und Instandsetzung der jeweiligen Einrichtungen wird von der Hausverwaltung gesteuert.

  • Musikinstitut

  • Das Musikinstitut bietet Instrumentalunterricht für nahezu alle gängigen Musikinstrumente in
    Einzel- und Gruppenunterricht an. Darüber hinaus findet im Akkordeonorchester eine
    Ensemble-Ausbildung statt. Das Musikschuljahr beginnt jeweils im Oktober und endet im Juli des darauf folgenden Jahres.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Musikinstituts.

  • Weitere Informationen:

  • Bewerbung um einen städtischen Bauplatz

    Die Stadt Marktheidenfeld verkauft Wohnhausbauplätze grundsätzlich mit einer Bebauungsverpflichtung von 2 Jahren und einer Weiterverkaufs- und Nutzungsüberlassungsbeschränkung von 10 Jahren.
    Fragen Sie uns nach den freien Bauplätzen, den Verkaufspreisen und den Einzelheiten der Verkaufsbedingungen!

  • Baulandumlegung

    Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, ausreichend Bauland für die Bürger der Gemeinde bereitzustellen. Aus diesem Grund führen die Gemeinden in der Regel Baulandumlegungen durch. Es gibt Baulandumlegungen nach einem förmlichen gesetzlichen Verfahren und die freiwillige Baulandumlegung. Die Stadt Marktheidenfeld führt zumeist freiwillige Baulandumlegungen unter Mitwirkung aller betroffenen Grundstückseigentümer durch.
    Die Gemeindegebiete, in denen Baulandumlegungen oder Erschließungen möglich sind, werden im Flächennutzungsplan der Stadt ausgewiesen. Für die Detailplanung ist dann ein Bebauungsplan durch die Stadt Marktheidenfeld aufzustellen.

    Auskünfte zur Bauleitplanung erteilt das Bauamt der Stadt Marktheidenfeld.

    Freie zum Verkauf vorgesehenen städtische Bauplätze erfragen Sie bei den nachstehend aufgeführten Ansprechpartnern.
 
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